Autokauf ohne Gewährleistung - schwerer Mangel in Vertrag falsch angegeben
Verfasst: 10.06.2018, 08:41
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Autokauf ohne Gewährleistung.
Ich habe vor 3 Wochen ein altes gebrauchtes Auto um 4000€ gekauft. Vor dem Kauf war die Klimaanlage defekt. Meine einzige Bedingung war, dass ich das Auto nur mit ordentlich funktionierender Klimaanlage kaufen werde.
Vermittelt wurde ein Auto durch eine Werkstatt, von einem anderen Kunden an mich. Die Werkstatt dürfte eine Provision bekommen haben. Sicher ohne Steuer, also schwarz.
Der Verkäufer willigte ein, lies die Klimaanlage reparieren und ich kaufte das Auto. Die Reparatur wurde höchstwahrscheinlich schwarz durchgeführt. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Es wurde jedoch auf die Klimaanlage Bezug genommen, dass diese jetzt in Ordnung wäre.
3 Tage nach dem Kauf hatte ich die ersten Probleme mit der Klimaanlage. Ich fuhr zur Werkstatt, welche versuchte den Fehler zu beheben. Zu dieser Zeit hatte ich schon einen Verdacht, den ich der Werkstatt auch mitteilte. Der Werkstatt nahmen meine Bedenken jedoch nicht an.
Die Werkstatt tauschet ein 5€ Teil kostenlos aus und sagte die Anlage sei jetzt in Ordnung. 2 Wochen später, wovon ich eine -ohne Auto- im Ausland war, streikte die Klimaanlage wieder. Ich fuhr zur Werkstatt, wo versucht wurde erste Prüfungen durchzuführen. Der Fehler konnte nicht gefunden werden, jedoch stellten wir gemeinsam fest, dass bei der ursprünglichen Reparatur die Klimaanlage falsch befüllt wurde. Es war 16h am Freitag. Daher musste ich gehen und soll am Montag wieder kommen.
Es schaut jetzt so aus als wäre ein größerer Schaden an der Klimaanlage. Kosten 1000-1500€.
Ich habe vor dem Kauf und danach den Fehlerspeicher des Autos ausgelesen. In beiden Fällen zeigte der Speicher den selben Fehler! Die notwendige Software und Kabel habe ich mir besorgt. Die Fehlerspeicher habe ich als Screenshot gespeichert. Ich bin jedoch laie und kein Mechaniker.
Zum Zeitpunkt der ersten Klimareparatur, als die Anlage fälschlicherweise mit der doppelten Kühlmittelmenge gefüllt wurde, war das Auto noch nicht in meinem Besitz.
Das Auto wurde mir als repariert verkauft.Im Vertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen und ander kleine Mängel aufgeführt. Ebenso die reparierte Klimaanlage, die zu diesem zeitpunkt in Ordnung gewesen sein sollte. War sie jedoch nicht.
Anhand des Fehlerspeichers kann ich jedoch belegen, dass nach dem Kauf der selbe Fehler wie vor dem Kauf vorlag.
Da die Probleme quasi unmittelbar auftraten, kann von einer ordentlichen Reparatur kaum die Rede sein. Zusätzlich wurde die Reparatur falsch durchgeführt. Ich habe die Reparatur jedoch nicht beauftragt und kann daher kaum bei der Werkstatt intervenieren.
Mir wurde -ohne mein Wissen- das Auto mit der doppelten Menge Kühlmittel in der Klimaanlage übergeben. DAS ist ein schwerer Mangel! Im Netz findet man zahllose Beiträge, dass dies zu Folgeschäden führen kann/wird.
2 Möglichkeiten:
Die Klimaanlage hatte mehrere Fehler und wurde nur oberflächlich bzw nicht ordentlich repariert.
Eine fehlerhafte Reparatur der Werkstatt führte zu Folgeschäden.
Welcher Punkt nun auch zutrifft, ich war zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht der Besitzer.
Ich habe gelesen, dass bei schweren Mängeln oder verheimlichten Mängel eine Gewährleistung auch bei Ausschluss greift. Wie soll ich vorgehen?
Ich habe den Verkäufer jetzt schriftlich von den anhaltenden Problemen in Kenntnis gesetzt.
Für mich ist der Verkäufer die relevante Ansprechperson. Der Verkäufer hat mir das Auto in einem fehlerhaften Zustand übergeben. Ich denke er hat keine Rechnung für die Reparatur. Wenn er eine Rechnung hätte, könnte er Regressforderungen an die Werkstatt stellen.
Ich befürchte, dass sich der Verkäufer auf die Werkstatt ausreden wird und die Werkstatt auf den Verkäufer.
Kann man Pfusch, "schwarze" Reparaturen usw als korrektre Reparatur bezeichnen?
Der Verkäufer ist natürlich auch Laie und hat, in dem Fall das es Folgeschäden wären, natürlich davon nichts gewusst. Die Tatsache dass er keine Rechnung hat und die Arbeit im Pfusch erledigen lies, sehe ich als sein Problem!
Ich würde das Auto reparieren lassen und den Verkäufer dazu auffordern die Rechnung zu bezahlen bzw eine Verkaufspreisminderung wegen Täuschung zu erwirken. Vorerst privat ohne Gericht.
Ich würde den Verkäufer informieren, dass die Klimaanlage falsch repariert wurde. Dann kann er vielleicht mit der Werkstatt reden.
Wie soll ich richtig vorgehen und was muss ich beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe eine Frage zu einem Autokauf ohne Gewährleistung.
Ich habe vor 3 Wochen ein altes gebrauchtes Auto um 4000€ gekauft. Vor dem Kauf war die Klimaanlage defekt. Meine einzige Bedingung war, dass ich das Auto nur mit ordentlich funktionierender Klimaanlage kaufen werde.
Vermittelt wurde ein Auto durch eine Werkstatt, von einem anderen Kunden an mich. Die Werkstatt dürfte eine Provision bekommen haben. Sicher ohne Steuer, also schwarz.
Der Verkäufer willigte ein, lies die Klimaanlage reparieren und ich kaufte das Auto. Die Reparatur wurde höchstwahrscheinlich schwarz durchgeführt. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Es wurde jedoch auf die Klimaanlage Bezug genommen, dass diese jetzt in Ordnung wäre.
3 Tage nach dem Kauf hatte ich die ersten Probleme mit der Klimaanlage. Ich fuhr zur Werkstatt, welche versuchte den Fehler zu beheben. Zu dieser Zeit hatte ich schon einen Verdacht, den ich der Werkstatt auch mitteilte. Der Werkstatt nahmen meine Bedenken jedoch nicht an.
Die Werkstatt tauschet ein 5€ Teil kostenlos aus und sagte die Anlage sei jetzt in Ordnung. 2 Wochen später, wovon ich eine -ohne Auto- im Ausland war, streikte die Klimaanlage wieder. Ich fuhr zur Werkstatt, wo versucht wurde erste Prüfungen durchzuführen. Der Fehler konnte nicht gefunden werden, jedoch stellten wir gemeinsam fest, dass bei der ursprünglichen Reparatur die Klimaanlage falsch befüllt wurde. Es war 16h am Freitag. Daher musste ich gehen und soll am Montag wieder kommen.
Es schaut jetzt so aus als wäre ein größerer Schaden an der Klimaanlage. Kosten 1000-1500€.
Ich habe vor dem Kauf und danach den Fehlerspeicher des Autos ausgelesen. In beiden Fällen zeigte der Speicher den selben Fehler! Die notwendige Software und Kabel habe ich mir besorgt. Die Fehlerspeicher habe ich als Screenshot gespeichert. Ich bin jedoch laie und kein Mechaniker.
Zum Zeitpunkt der ersten Klimareparatur, als die Anlage fälschlicherweise mit der doppelten Kühlmittelmenge gefüllt wurde, war das Auto noch nicht in meinem Besitz.
Das Auto wurde mir als repariert verkauft.Im Vertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen und ander kleine Mängel aufgeführt. Ebenso die reparierte Klimaanlage, die zu diesem zeitpunkt in Ordnung gewesen sein sollte. War sie jedoch nicht.
Anhand des Fehlerspeichers kann ich jedoch belegen, dass nach dem Kauf der selbe Fehler wie vor dem Kauf vorlag.
Da die Probleme quasi unmittelbar auftraten, kann von einer ordentlichen Reparatur kaum die Rede sein. Zusätzlich wurde die Reparatur falsch durchgeführt. Ich habe die Reparatur jedoch nicht beauftragt und kann daher kaum bei der Werkstatt intervenieren.
Mir wurde -ohne mein Wissen- das Auto mit der doppelten Menge Kühlmittel in der Klimaanlage übergeben. DAS ist ein schwerer Mangel! Im Netz findet man zahllose Beiträge, dass dies zu Folgeschäden führen kann/wird.
2 Möglichkeiten:
Die Klimaanlage hatte mehrere Fehler und wurde nur oberflächlich bzw nicht ordentlich repariert.
Eine fehlerhafte Reparatur der Werkstatt führte zu Folgeschäden.
Welcher Punkt nun auch zutrifft, ich war zum Zeitpunkt der Reparatur noch nicht der Besitzer.
Ich habe gelesen, dass bei schweren Mängeln oder verheimlichten Mängel eine Gewährleistung auch bei Ausschluss greift. Wie soll ich vorgehen?
Ich habe den Verkäufer jetzt schriftlich von den anhaltenden Problemen in Kenntnis gesetzt.
Für mich ist der Verkäufer die relevante Ansprechperson. Der Verkäufer hat mir das Auto in einem fehlerhaften Zustand übergeben. Ich denke er hat keine Rechnung für die Reparatur. Wenn er eine Rechnung hätte, könnte er Regressforderungen an die Werkstatt stellen.
Ich befürchte, dass sich der Verkäufer auf die Werkstatt ausreden wird und die Werkstatt auf den Verkäufer.
Kann man Pfusch, "schwarze" Reparaturen usw als korrektre Reparatur bezeichnen?
Der Verkäufer ist natürlich auch Laie und hat, in dem Fall das es Folgeschäden wären, natürlich davon nichts gewusst. Die Tatsache dass er keine Rechnung hat und die Arbeit im Pfusch erledigen lies, sehe ich als sein Problem!
Ich würde das Auto reparieren lassen und den Verkäufer dazu auffordern die Rechnung zu bezahlen bzw eine Verkaufspreisminderung wegen Täuschung zu erwirken. Vorerst privat ohne Gericht.
Ich würde den Verkäufer informieren, dass die Klimaanlage falsch repariert wurde. Dann kann er vielleicht mit der Werkstatt reden.
Wie soll ich richtig vorgehen und was muss ich beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe!