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Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 10.06.2018, 01:57
von skyline
Hallo Forum :)

Also ich hab mich jetzt mal hier angemeldet, weil ich hoffe hier erste Tipps zu bekommen, bevor ich nen Anwalt einschalte.

Letzte Woche in der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde mir mein KfZ gestohlen, und etwa 6 km weiter als Schrotthaufen wiedergefunden.

Ich hab zumindest ( gottseidank) ein wasserdichtes Alibi, da ich zum Tatzeitpunkt in der Arbeit war, was auch durch Schichtkollegen bezeugt werden kann.

Nach ei em Aufruf über Facebook, hat sich der Täter tatsächlich gemeldet ! So, gut ich bin kein Unmensch, wenns mir auch schwer fiel...aber ich hab mit ihm ein wirklich gutes Gespräch geführt.

Die Polizei kann ich nicht mehr rauslassen, und er wird sich auch stellen.

Nun kommen wir zum Problem...

Der Täter befindet sich in Bewährung.

Was nun? Ich möchte ihm ja helfen, da gut rauszukommen, da er sich sehr reuig zeigt, und auch "Zahlungswillig" ist.

Ich habe ihm nun angeboten mir bis nächste Woche den Schaden ( etwa 15k Euro) zu begleichen, und ihm somit viiieeele Anwalts und Gerichtskosten zu ersparen.

Aber was is nun, wenn er das nicht schafft? Ich denke mal wegen der Bewährung wird er wohl ne Freiheitsstrafe bekommen...werd ich da jemals Geld sehen?

Ich brauch das Geld und das KfZ ja JETZT, und nicht in 20 Jahren wenn der vl mal wieder Geld verdient?

Ich bin ziemlich Ratlos wie ich vorgehen sollte.

Für morgen hab ich mal ein Gespräch mit ihm und seinen Eltern(is ja no a junger Bursch, ohne Führerschein, aber wohl schon über 18...) vorgeschlagen. Ich wäre echt froh wenn das gut ausgeht, und ich kommende Woche mein Geld krieg.

Sonst seh ich irgendwie schwarz?:(

Bin über alle Tipps und Infos dankbar.

MfG

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 10.06.2018, 14:49
von Heron
Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig die Schadensmeldung gegenüber der KFZ-Versicherung vor, auch im Fall, dass nur eine Haftpflichtversicherung besteht!

Vielleicht können Sie noch genauer ausführen, wie es zum Entwenden des KFZ kam, da ja moderne Autos nur mit hohem technischem Aufwand zu "knacken" sind; für den Fall einer "Schwarzfahrt" sei erwähnt, dass für Fahrzeughalter die Pflicht besteht, die Inbetriebnahme des KFZ durch Unbefugte zu verhindern, insbesondere wenn die Person in einem besonderen Verhältnis zum Fahrzeughalter steht und mit einer Schwarzfahrt zu rechnen ist.

Grundsätzlich besteht für "einfache Privatpersonen" keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur polizeilichen Anzeige bei Verdacht auf eine gerichtlich strafbare Handlung. Sonderregeln gelten unter anderem für Verkehrsunfälle. Konkret kann jetzt nicht beurteilt werden, ob für Sie eine Anzeigepflicht besteht, da hierzu einige Sachverhaltselemente fehlen (Unfall auf Straße mit öffentlichem Verkehr? Usw.). Für den Fall, dass bei Dritten (zB. Straßenerhalter) ein Schaden entstanden ist, sei Ihnen geraten Anzeige zu erstatten.

Ob Sie Ihren Schaden tatsächlich ersetzt erhalten, ist grundsätzlich rein eine Frage der Zahlungsfähigkeit des Schädigers und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung. Willigt der Schädiger nicht aus freien Stücken in den Ersatz des entstandenen Schadens ein, können Sie mittels Klage auf Schadenersatz einen vollstreckbaren Titel erwirken. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, können Sie als Privatbeteiligter ihren Anspruch durchsetzen bzw. im Falle eines Freispruchs immer noch den Zivilrechtsweg beschreiten. Exekutionstitel sind 30 Jahre gültig.

Eine auf Bewährung ausgesetzte Strafe kann, muss aber nicht im Zuge einer Folgeverurteilung widerrufen werden. Berücksichtigt werden unter anderem das Vorleben als auch die Deliktsart der Vor- und Folgeverurteilung.


Halten Sie uns bei Gelegenheit über Neuigkeiten am Laufen!

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 14.10.2018, 11:38
von skyline
Zuallererst: Vielen dank für die rasche Antwort :)

Mittlerweile ist viel Wasser den Bach runtergelaufen, und in Wirklichkeit steh ich immer noch am Anfang....

Also nochmal kurz Zusammengefasst:

Wie kam es zur entwendung?

Das Fzg ist ein Motorsportumbau, hat leider nur einen Startknopf, war jedoch versperrt. Nach der überwindung der fahrertür war dem Abenteuer also nichts mehr im Wege.

Das Fzg stand frei auf einem angemieteten Grundstück. ( Ein Alurolltor/Schranke ist vorhanden, aber war zum Zeitpunkt des Geschehens defekt)

So nun der Verlauf der Geschichte:

Das Gespräch mit seinen Eltern war ebenfalls sehr Zielführend. Wir haben uns auf eine Gesamtentschädigung von 12.000 euro geeinigt, was meinerseits sehr entgegenkommend war. Bedingung war Zahlung innerhalb einer Woche. Da ihm dies nich möglich war, und er sich einen Kredit nehmen musste, und auch wollte, gab ich mich mit einer Anzahlung von 2.000 euro, und den Rest sobald er das Ausmaß seiner Strafe kennt, zufrieden. Meine Aussagen bei der Polizei und vor Gericht, waren dementsprechend ihm zugute formuliert, und sollten sich wohl strafmildernd auswirken.

Bei der Gerichtsverhandlung ( ich war lediglich Hauptzeuge) wurde mir dann das (lächerliche) Ausmaß seiner Strafe bekannt, was für mich auch okay war, denn ich bekomm ja Anstandslos mein Geld, warum sollte er dann noch zusätzlich schikaniert werden...

Strafausmaß: 150€ Geldstrafe + 6 Monate bedingte Haft.

Nach einer woche kamen die ersten Ausreden, er oder die Bank hätten keine Zeit gehabt... dann hatte er Besuch von Verwandten, usw... Fakt ist: nach mehrmaliger Nachfrage ob er den Kredit auch sicher bekommt,BEVOR ich dem zugestimmt hatte, bekam er ihn nun Scheinbar doch nicht. Er möchte einen Gutachter zu Rate ziehen um den Wert des kfz zu bestätigen, was für mich absolut in Ordnung wäre...wäre da nicht der Kostenfaktor. So ein Gutachter nimmt 150-200€ /h und ich sehe nicht ein dass ich das zahle. Denn selbst wenn er sagt , er zahlt's ja eh... woher weiß ich das, nachdem er ja bereits die erste Vereinbarung( Niederschrift mit Unterschrift und allem vorhanden, liegt auf bei Polizei und Gericht) gebrochen hatte. Nach weiteren 2 oder 3 Wochen hab ich ihm dann das letzte mal vorgewarnt. Er soll zahlen, oder wenn er es denn so will, seinen Gutachter haben, welchem ich aber nur unter Zuziehung eines Anwaltes zustimme, um so vor weiteren Kosten geschützt zu sein...(dank sei meinem Rechtsschutz)

Nungut, wie es ausgegangen ist Könnt ihr euch vorstellen. Auf das erste Schreiben meines Anwalts, indem er letztmalig dazu aufgefordert wurde den Schaden zu begleichen, kam keine Reaktion. Nach seiner letzten 1-Wöchigen frist die er in diesem Schreiben erhielt, begann der Anwalt nach kurzer Absprache mit der Vorbereitung der Klage. Dies ist mittlerweile schon wieder eine Woche her, und ich werde mich morgen beim Anwalt nach Neuigkeiten erkundigen.

Nebeninfo zum Täter, er zahlt noch bis ende des Jahres seine schulden bei 2 anderen "Opfern" ab, ab nächstes Jahr nurnoch bei einem, wo er ende 2019 fertig ist. Beidemale körperverletzung.

Und noch eine kurze Frage... WAS ist wenn der nun plötzlich arbeitslos wird..?! Dann kann ich mir mein Geld wohl aufzeichnen oder?

MfG

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 14.10.2018, 13:32
von Heron
Ein rechtskräftiges Urteil können Sie über 30 Jahre vollstrecken lassen. Im Rahmen einer Gehaltsexekution ist jeder Bezug mit Einkommens- oder Einkommensersatzfunktion pfändbar (auch Arbeitslosengeld, sofern über Pfändungsfreigrenze ("Existenzminimum")).

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 14.10.2018, 13:36
von skyline
Würde das auch gelten wenn er wieder in sein Heimatland zurück geht?

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 14.10.2018, 14:38
von Heron
In den EU-Mitgliedsstaaten sind österreichische Exekutiontstitel anerkannt und vollstreckbar. Mit anderen Staaten gibt es Vollstreckungsübereinkommen.

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 14.10.2018, 15:16
von Jusliner85
Heron, wären Sie so nett uns zu sagen, was mit Exekutionstiteln passiert, wenn der in 10 Jahren in Privatkonkurs geht? Liebe Grüsse!

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 15.10.2018, 16:10
von Heron
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt ua. eine Exekutionssperre, zudem erlöschen auch exekutive Pfandrechte aus den letzten 60 Tagen vor Eröffnung. Sämtliche Gläubiger, auch jene mit rechtskräftigem Titel, müssen sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche dem Insolvenzverfahren anschließen. Bei Insolvenz von Nichtunternehmern erhalten die Gläubiger beim Zahlungsplan ihre Ansprüche vom Schuldner quotenmäßig befriedigt bzw. erhalten beim Abschöpfungsverfahren eine Quote aus den abgeschöpften Beträgen. Wird der Zahlungsplan erfüllt, werden die Restschulden erlassen. Beim Abschöpfungsverfahren wird, sofern keine Obliegenheitsverletzung seitens des Schuldners vorliegt, vom Gericht die Restschuldbefreiung erteilt (wirkt auch auf nicht angemeldete Forderungen, ausgenommen davon sind Forderungen nach § 215 IO).

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 15.10.2018, 16:34
von Jusliner85
Dann muss das Gericht die Gläubiger postalisch informieren? Also müssen alle Exekutionstiteln seitens des Gerichtes abrufbar sein?

Re: Kfz gestohlen und zu Schrott gefahren...

Verfasst: 15.10.2018, 19:21
von Heron
Auch Gläubiger mit titulierten Forderungen werden nicht zwangsläufig von einer Insolvenzeröffnung verständigt, sondern müssen sich im Regelfall selbständig durch Abfrage der Insolvenzdatei Kenntnis verschaffen (http://edikte.justiz.gv.at/).