Guten Abend,
kann mir jemand sagen,
- ob ein deutscher Rechtsanwalt in Österreich klagen kann und
- wo eine Klage von EUR 20.800,00 anhängig gemacht werden muss? Beim Bezirksgericht oder beim Landesgericht?
Klage in Österreich eines deutschen Rechtsanwalts
RE: Klage in Österreich eines deutschen Rechtsanwalts
Ja, aber nur als Privatperson, vertreten aber durch einen österreichischen Kollegen, da in Österreich grundsätzlich bei Zivilklagen (ich gehe davon aus, es handelt sich um eine) ab einem Streitwert von 4.000,00 Eur Anwaltspflicht herrscht. Will der Kläger bei dem Streitwert von etwa 20.000,00 nur Geld, ist eine sogenannte Mahnklage zwingend vorgeschrieben (ist ein vereinfachtes Verfahren, wo elektronisch ein Zahlungsbefehl erlassen wird).
Handelt es sich nur um einen Anspruch, der 20.000,00 ausmacht dann ist der Gerichtshof (also das Landesgericht) zuständig. Achtung: in Wien bei einer Klage gegen einen Kaufmann ist das Handelsgericht Wien zuständig.
Handelt es sich nur um einen Anspruch, der 20.000,00 ausmacht dann ist der Gerichtshof (also das Landesgericht) zuständig. Achtung: in Wien bei einer Klage gegen einen Kaufmann ist das Handelsgericht Wien zuständig.
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