Guten Tag,
Ich habe einen Instagram-Account und würde in Zukunft gerne Produkte anderer Firmen bewerben, indem ich davon ein Foto poste.
Dafür bekomme ich die Produkte von den Firmen kostenlos zugeschickt.
Dass ich dies als Werbung kennzeichnen muss, ist mir bewusst.
Jedoch würde ich gerne wissen, was ich sonst noch rechtlich beachten muss.
1.) Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, muss dies vorher geschehen oder habe ich nach meiner ersten Werbung noch Zeit, dies zu erledigen?
2.) Muss ich dies versteuern?
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Jusler
Influencer Marketing/ Werbung auf Instagram
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- Beiträge: 216
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Re: Influencer Marketing/ Werbung auf Instagram
1) wird höchstwahrscheinlich ein freies Gewerbe "Ankündigungsunternehmen" sein; Gewerbeanmeldung muss vor Beginn der Ausübung der Tätigkeit erfolgen.
2) allfällige Gewinne sind zu versteuern (bei Gesamtjahreseinkünften über 11.000 Euro) bzw. unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht (Geringfügigkeitsgrenze 5.256,60 Euro)
Ich rate jedenfalls zur einer Beratung im Gründerservice der WKO bzw. WKO Bezirksstellen
2) allfällige Gewinne sind zu versteuern (bei Gesamtjahreseinkünften über 11.000 Euro) bzw. unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht (Geringfügigkeitsgrenze 5.256,60 Euro)
Ich rate jedenfalls zur einer Beratung im Gründerservice der WKO bzw. WKO Bezirksstellen
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