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Wohnrecht - Carportübernahme

Verfasst: 30.05.2018, 21:35
von Snaky
Hallo zusammen,

Ich und meine Partnerin möchten bald eine neue Wohnung kaufen, jedoch haben wir ziemliche Probleme mit dem Verkäufer. Da wir die Wohnung wirklich wollen, haben wir auch schon einige Nerven daran verloren. Wie dem auch sei, habe folgendes Problem:
Der Verkäufer muss per Ausschliessungsklage ausziehen, deshalb muss er auch diese Wohnung verkaufen. Bei dem jahrelangen Streit mit den Nachbarn im gleichen Haus ging es um die nicht parifizierten Parkplätze. Nun hat man einen neuen Wohnungseigentumsvertrag aufgesetzt, der aber noch nicht unterschrieben ist. Das wird erst gleichzeitig mit dem Kaufvertrag gemacht. Soweit so gut. Allerdings gibt es aufgrund der Klage einen Vergleich, in dem gefordert wird dass der Verkäufer eine Bodenplatte für ein Carport legt und die Gegenpartei das Stahlgerüst baut auf dem nicht parifizierten Parkplatz. Uns wurde das aber alles verschwiegen und kam erst als wir den Vorvertrag unterschrieben haben zum Vorschein. Jetzt wurde das Carport gebaut, wir haben auch dem Verkäufer den Betrag für die Bodenplatte überwiesen. Jetzt fordert er aber von uns, dass wir ihm auch noch den Betrag vom Stahlgerüst zahlen, da es ja nach Unterschrift vom Kaufvertrag uns gehört! Und das obwohl er es nicht einmal gebaut hat...Nun die Frage, kann er das machen??

Danke und Gruss,
Snaky

Re: Wohnrecht - Carportübernahme

Verfasst: 31.05.2018, 16:46
von Heron
Grundsätzlich können auch für Rechtsnachfolger verbindliche Vereinbarungen geschlossen werden. Falls Ihr Vergleich von einem professionellen Vertragserrichter errichtete wurde ist sehr wahrscheinlich auch die Kostentragung für die Baumaßnahmen geregelt. Leider geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, welche zweite Vertragspartei (neben dem Verkäufer der Wohnung) den Vergleich geschlossen hat.