Darf das BFA Erkenntnisse aus einer niederschriftlichen Einvernahme im Asylverfahren direkt an das LVT weitergeben, oder ist das BFA verpflichtet eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.
Danke im Voraus für die Hilfe
Amtsgeheimnis im Verwaltungsrecht
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 118 Gäste