Auslegung Immobilientreuhänder-Verordnung

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Mikel
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Auslegung Immobilientreuhänder-Verordnung

Beitrag von Mikel » 25.05.2018, 15:18

Hallo!

Ich hätte eine ganz kurze Auslegungsfrage zur Immobilienträuhänder-Verordnung (Bauträger-Zugangsverordnung). Der Gesetzestext lautet nun wiefolgt:

[...] Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich Bautechnik mit einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt [...]

Die Frage jetzt: Bezieht sich das "deren Ausbildung im Bereich Bautechnik ...." nun eurer Meinung nach nur auf die Sonderformen oder generel auch auf die berufsbildenden höheren Schulen?

LG



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Auslegung Immobilientreuhänder-Verordnung

Beitrag von Andreas Hofer4 » 08.06.2018, 10:37

generell auch auf die berufsbildenden höheren Schulen;
ist auch logisch, da es sich um eine fachliche Befähigung handelt; sonst würden z.B. Modeschulen oder Tourismusschulen auch darunter fallen.

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