Hallo!
Ich hätte eine ganz kurze Auslegungsfrage zur Immobilienträuhänder-Verordnung (Bauträger-Zugangsverordnung). Der Gesetzestext lautet nun wiefolgt:
[...] Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule oder deren Sonderformen, deren Ausbildung im Bereich Bautechnik mit einem für das reglementierte Gewerbe spezifischen Schwerpunkt liegt [...]
Die Frage jetzt: Bezieht sich das "deren Ausbildung im Bereich Bautechnik ...." nun eurer Meinung nach nur auf die Sonderformen oder generel auch auf die berufsbildenden höheren Schulen?
LG
Auslegung Immobilientreuhänder-Verordnung
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Re: Auslegung Immobilientreuhänder-Verordnung
generell auch auf die berufsbildenden höheren Schulen;
ist auch logisch, da es sich um eine fachliche Befähigung handelt; sonst würden z.B. Modeschulen oder Tourismusschulen auch darunter fallen.
ist auch logisch, da es sich um eine fachliche Befähigung handelt; sonst würden z.B. Modeschulen oder Tourismusschulen auch darunter fallen.
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