Monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern erlaubt?

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AnJa4
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Monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern erlaubt?

Beitrag von AnJa4 » 24.05.2018, 18:21

Hallo liebes Forum,
darf eine Versicherung bei einem bestehenden Vertrag, in dem monatliche Zahlung per Zahlschein vereinbart wurde, einfach die monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern und diese Zahlungsweise nur noch bei Zahlung von mind. vierteljährlichen Prämienzahlungen erlauben?

Ich habe seit 6 Jahren eine Tierkrankenversicherung, die ich monatlich mittels Dauerauftrag überweise. Als ich die Rechnung für die Vorsorgeimpfung und -untersuchung meiner Hündin einreichte, teilte man mir mit, ich wäre mit der Folgeprämie in Verzug und hätte daher keinen Versicherungsschutz.
Erst im Laufe des Mailverkehrs stellte sich heraus, dass ich angeblich im August 2017 eine Info erhalten habe, dass monatliche Zahlung mit Zahlschein nicht mehr möglich ist und die Prämien daher jeweils 3 Monate im Voraus zu zahlen wären.

Angeblich haben sich durch diese Änderung Mahngebühren über € 128,-- angesammelt, obwohl ich nie eine Info über die Änderung bekommen habe, auch keine neue Polizze mit neuen Zahlungsmodalitäten, pünktlich - aber eben monatlich - bezahlt wurde und es nachweisbar keine Rückbuchungen gab.

Bitte um Info! Dankeschön :wink:



MG
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Re: Monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern erlaubt?

Beitrag von MG » 25.05.2018, 08:23

Sie schreiben, dass Sie per Dauerauftrag überweisen. Das ist aber doch keine Zahlung per Zahlschein...?
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FHoll
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Re: Monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern erlaubt?

Beitrag von FHoll » 25.05.2018, 12:12

Das klingt alles so, als hätte die Versicherung eine falsche Adresse von Ihnen gespeichert. Dann sendet sie Ihnen zwar die Infos zu, aber Sie erhalten diese nicht. Da Sie nicht widersprochen haben treten die neuen Zahlungsrichtlinien irgendwann in Kraft, und bei Ihrer nächsten Überweisung "fehlen" 2/3, weils ja nur eines statt drei Monate war. Zwei Monate später zahlen Sie für den letzten der 3 Monate, aber zu diesem Zeitpunkt haben sich bereits Mahnspesen angesammelt. Die Mahnung wurde natürlich an die gleiche Adresse geschickt, haben Sie also ebenfalls nicht bekommen. Ihre monatlichen Zahlungen werden also nicht zurückgebucht, weil sie als Teilzahlung für den vollen Betrag akzeptiert werden.

Sind Sie vielleicht umgezogen oder wurde eine Adressänderung durch die Gemeinde durchgeführt (also zB. Ihre Straße umbenannt)? In diesem Fall wären Sie dazu verpflichtet, Ihrer Versicherung die neue Adresse mitzuteilen. Auch Informationen an die alte Adresse gelten quasi als zugestellt, dh. Sie hätten die Info erhalten (auch wenn Sie sie tatsächlich eben nicht bekommen haben). Kann natürlich auch ein Ziffernsturz gewesen sein - und der Bewohner von Hausnummer 13 wundert sich über die Mahnungen, die für Sie in 31 bestimmt gewesen wären.

Der Pudels Kern: Es kann leicht sein, dass Ihre Versicherung sich nichts zu Schulden kommen hat lassen, Sie tatsächlich im Zahlungsverzug sind und tatsächlich kein Versicherungsschutz besteht. Es kann auch sein, dass Sie die korrekte Adresse angegeben haben, aber bei der Versicherung was schieflief - obwohl Sie dann im Recht wären, wäre es für Sie sehr schwer, das zu beweisen. Ich empfehle daher, eine Kompromisslösung mit der Versicherung zu suchen, im freundlichen Gespräch lässt sich mit Kulanz sicher mehr erreichen, als rechtlich zustünde.

AnJa4
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Re: Monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern erlaubt?

Beitrag von AnJa4 » 25.05.2018, 16:23

Nun, die Adresse stimmt sicher, weder bin ich umgezogen, noch hat die Versicherung eine falsche Adresse gespeichert.

Da wir in den Sommermonaten sehr viele Briefträger haben, die diesen Job aushilfsweise oder als Ferialjob machen, kann es natürlich sein, dass der Brief richtig adressiert war, aber eben aus "Schlampigkeit" des Briefträgers nicht oder falsch zugestellt wurde.

Ich habe ja danach monatlich Briefe bekommen, allerdings habe ich diese nicht beachtet, da ich eben einen Dauerauftrag habe, keine Rückbuchung erfolgte und nie damit gerechnet habe, dass es eine Änderung der Zahlungsmodalitäten gab.
Betreffend der Zustellung der monatlichen Briefe hatte sich ja nichts geändert - wie sollte ich auf die Idee kommen, dass es sich hierbei nicht um die monatlichen Zahlscheine, sondern um Mahnungen handelt?

Müsste eine derartige Information, die ja mit einer einseitigen Vertragsänderung gleichzustellen ist, nicht per Einschreiben gesandt werden?
Ich kann natürlich nicht beweisen, dass ich dieses Schreiben nicht bekommen habe, das ist richtig, aber die Versicherung kann auch nicht beweisen, dass mir diese Information zugestellt wurde.
Wo habe ich den Beweis, dass die Info versandt wurde?

Der Versicherung müsste ja aufgefallen sein, dass ich seit Beginn des Vertrages vor 6 Jahren immer pünktlich bezahle, dass nie eine Prämie rückgebucht wurde und ich weiterhin monatlich zahle.
Wäre es da nicht die Pflicht der Versicherung gewesen, mich per Einschreiben nochmal zu informieren, dass es eine Änderung gab?

Hier steht Aussage gegen Aussage. Ich kann schwer beweisen, etwas nicht bekommen zu haben, das ich nicht bekommen habe - an sich müsste die Versicherung nachweisen können, dass diese Info an mich versandt und auch zugestellt wurde - oder liege ich da komplett falsch?

FHoll
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Re: Monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern erlaubt?

Beitrag von FHoll » 28.05.2018, 11:38

AnJa4 hat geschrieben:
25.05.2018, 16:23
Hier steht Aussage gegen Aussage. Ich kann schwer beweisen, etwas nicht bekommen zu haben, das ich nicht bekommen habe - an sich müsste die Versicherung nachweisen können, dass diese Info an mich versandt und auch zugestellt wurde - oder liege ich da komplett falsch?
Es handelt sich um eine sogenannte Erklärungsfiktion. Damit eine solche Vertragsänderung durch Stillschweigen überhaupt möglich ist, muss im ursprünglichen Vertrag bereits eine entsprechende Klausel enthalten sein. Dh. Sie stimmen bereits beim Vertragsabschluss zu, dass Sie 'geringfügigen' Vertragsänderungen zustimmen, außer, Sie lehnen explizit ab.
Bei solchen Erklärungsfiktionen muss nicht bewiesen werden, dass jeder Empfänger sie erhalten hat. Davon abgesehen behaupten Sie, dass Sie über Monate hinweg Briefe der Versicherung nicht geöffnet haben (sonst hätten Sie ja gemerkt, dass es Mahnungen sind), also hätten Sie auch einen monatlichen Brief, in dem die Infos gewesen wären, nicht geöffnet. Gut möglich dass diese Infos auch nur einer Rechnung/Zahlschein beilagen. (Bei mir wars auch mal eine Online-Rechnung für einen Pauschalbetrag, der die Info beilag)

Rechtlich stehen Sie meines Erachtens noch schlechter da, als wenn Sie gar nichts erhalten hätten. Briefe zu öffnen liegt in Ihrer Verantwortung, und sobald Sie aussagen, dass Sie einen erhaltenen Brief nicht geöffnet haben, wird man Ihnen kaum glauben, dass Sie einen anderen Brief nicht ebenso erhalten hätten.

AnJa4
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Re: Monatliche Zahlung mit Zahlschein verweigern erlaubt?

Beitrag von AnJa4 » 28.05.2018, 20:36

Ich habe heute per Mail die Kopie dieses Schreibens von der Versicherung bekommen.
Im Vertrag selbst, steht kein Wort darüber, dass ich geringfügigen Änderungen zustimme. Zudem finde ich es nicht als geringfügig, wenn die Versicherung 3 Monate im Voraus die Prämien bezahlt haben will, was passiert mit den zuviel bezahlten Prämien, wenn meine Hündin im 1. Monat eines Vierteljahres stirbt oder eingeschläfert werden muss?
Zudem ist dieses Schreiben sehr interessant, datiert ist es mit 1. Juni 2017, gültig ab 1. August 2017 und die erste 3-Monatsprämie war mit Oktober 2017 fällig - also was jetzt - August oder Oktober (wenn es mit 1. August Gültigkeit hatte, mit Juni datiert ist und ich es angeblich im August zugestellt bekam.)
Außerdem schrieb man mir per Mail, dass monatliche Zahlung per Lastschrifteneinzug möglich wäre, auch davon ist kein Wort in dem Schreiben erwähnt.

Ich hab im Vertrag interessanterweise auch stehen, dass Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen bis zu einem Pauschalbetrag von bis zu € 100,-- gedeckt sind, seit 2 Jahren diskutiere ich mit der Versicherung, weil ich nicht den Pauschalbetrag bis € 100,--, sondern 80% der Kosten der Vorsorgeuntersuchung und Impfung bekomme - auch wenn die Rechnung unter € 100,-- liegt.

Ich habe die offene Forderung bezahlt, und bin gespannt, wie die sache jetzt weitergeht.

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