Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

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donscho
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Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

Beitrag von donscho » 19.05.2018, 22:05

Hallo ,

ich wollte mal wissen was ich rechtlich machen kann wenn ich jemanden Geld geliehen habe aber er das seit einigen Monaten nicht zurück gibt ?
wirklich Beweiße das ich ihm das Geld geben habe , habe ich leider nicht es sind 600€ die er mir schuldet wir waren zimlich gute Freunde nur er meinte damals er kann mir nur nen 10€ im Monat geben , was für mich kein problem war sagte gib einfach wenn du es hast und gut ist , doch leider ist es nun so das er mich überall ignoriert Fb, sms, Whatsapp und leider habe ich nicht wirklich was schriftliches das einzige was ich habe ist folgender Satz aus Fb :
ich schrieb : gib endlich Geld zurück und er schrieb als Antwort : ich habe nix

und was ich noch hab von heute ist ein Chatverlauf eines Online Spieles wo ich ihn anschrieb das er mein Geld zurück geben soll und das ganze wäre erledigt und als Antwort kam eben mimimimi warum sollt ich (er) dann schrieb ich wenn du die 600€ nicht hast kannst du diese ja in Kleinbeträgen zurückgeben so nen 10 mal da sagte er okay er kommt heute zu mir vor meine Türe und bringt mir mal den 10 und er schreibt mir eine sms wenn er da is die Sms wollte er nicht vorher schreiben sondern soll dann ngeblich jetz abends erfolgen wenn er eben bei mir draußen steht.

Als ich ihn fragte wie er die restlichen 590€ zurück geben will kam keine Antwort mehr erst wie ich ihn fragte warum er nicht sofort die sms schickt kam wieder ne Antwort
ich habe diesen Chatverlauf die ganzen Nachrichten abfotographiert

wir waren verdammt gute Freunde er wohnt von mir 5 minuten entfernt aber er macht nicht auf und nichts

gibt es da irgendeine Möglichkeit das ich die 600€ zurückbekomme auf die schon gut halbes Jahr warte ?

vielen dank für eure Hilfe



Hank
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Re: Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

Beitrag von Hank » 20.05.2018, 05:22

Also 590 Euro von einem immer-noch-irgendwie Freund zurückzubekommen dürfte an sich nur eine Frage der Zeit sein - bis er auf einmal zu einem Geld kommt, bis ihm das schlechte Gewissen packt, bis seine Familie usw. aus lauter Ehrgefühl einspringen...

Außerdem wusstest du ja, an wen du da das Geld verleihst. Kannst ihm sagen, dass so eine Darlehen/Kredit erst nach 30 Jahren verjährt!

Wegen der Beweise würde sicher ein Anscheinbeweis ausreichen, d.h. der Richter würde dein Vorbringen auch ohne strengen schriftlichen Beweis für glaubwürdig erachten, aber so weit wird's wohl hoffentlich nicht kommen.

Und wenn doch, dann gehst du aufs Bezirksgericht zum wöchentlichen Amtstag und dann füllt der Richter oder die Richterin mit dir höchstwahrscheinlich das Formular "Klage wegen Geldleistung" aus und dann kommt ein gerichtlicher Zahlungsbefehl ins Haus - zahlen oder Verhandlung - aber wie gesagt, so weit wird's wohl hoffentlich nicht kommen...

donscho
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Re: Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

Beitrag von donscho » 20.05.2018, 07:58

Hi
Doch mir wird nichts anderes übrig bleiben denn eine SMS geschrieben wie er gesagt hat in diesen online game wenn er da und mal die 10 Euro zu geben wurde nicht durchgeführt

Seiner Familie weiß davon nichts und denen ist das selbst egal interessiert denen null da wird man nur selber angegangen

Das Geld leihen erfolgte ja bar so kleinbetrage 20,30 Euro insgesamt sind 600 früher hat er ja auch zurück geben aber was mich so stört ist das er mich überall blockiert fb WhatsApp usw

Wenn es soweit zur Verhandlung kommt kann es gut sein das ich verlier und darf dann alles selber noch bezahlen

Würde mich diese Anklage dann was kosten?

SK
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Re: Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

Beitrag von SK » 21.05.2018, 23:46

Hank haben Sie eigentlich eine rechtliche Ausbildung? Mir scheint nämlich, dass dem nicht so ist.

FHoll
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Re: Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

Beitrag von FHoll » 22.05.2018, 07:32

Einen Beweis könnte man sich ja immer noch beschaffen. So, wie Sie es formulieren, streitet Ihr ehemaliger Freund ja nicht ab, Ihnen Geld zu schulden, wenn Sie Ihn denn mal zur Rede stellen können. Womöglich schaffen Sie es mal mit einem Diktiergerät in der Tasche. Sie dürfen auch ohne Zustimmung eine Aufnahme machen, Sie dürfen diese bloß nicht veröffentlichen. Als Beweismittel vor Gericht wäre sie trotzdem gültig. Die Crux wäre, vor dem abspielen abzuklären, ob dies notwendig ist. Ist es das einzige Beweismittel, oder stimmt der Aufgenommene zu, wirds keine Konsequenzen haben. Ansonsten verstößt es gegen §120 StGB...

lexlegis
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Re: Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

Beitrag von lexlegis » 22.05.2018, 09:59

Sie können ihm auch mit einer Anzeige wegen Betruges drohen. Das Verhalten Ihres Freundes ist zwar unter den gegebenen Umständen nicht tatbildlich iSd § 146 StGB, aber Drohungen dieser Art könnten helfen, den Herren etwas mehr zum Einlenken zu bewegen.

Hank
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Re: Geld ausborgen nicht mehr zurückgeben

Beitrag von Hank » 26.05.2018, 01:45

so eine Klage wegen Geldleistung würde die Gerichtsgebühren kosten - bis 1.000 Euro Streitwert sind es ca. 70 Euro, man kann das ohne Anwalt machen, weil der Richter einem am Bezirksgericht in der 1. Instanz hilft, aber wie gesagt das ist nur der allerletzte Schritt...

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