DSGVO Art. 7 - Abs. 3 Beendigung der Einwilligung
Verfasst: 11.05.2018, 14:39
Hallo und schönen Nachmittag!
Ich nutze schon seit Tagen die Rechtsvorschriften der DSGVO sowie weiterer § der BAO, UGB, UStG (grundlagen für die Dauer der Speicherfristen etc) um meine Dokumente und mein Wissen zu erweitern.
Entweder stehe ich einfach auf der Leitung oder das tagelange lesen von Paragraphen und Absätzen der DSGVO haben mich vernebelt. Ich verstehe nun einen ganz einfachen Satz nicht
lt. Art 7 - Abs 3 heißt es wie folgt:
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Was bedeutet nun "..bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung nicht berührt."
Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann und ich hoffe, das ich im richtigen Forum gepostet habe
Herzlichst,
Astrid
Ich nutze schon seit Tagen die Rechtsvorschriften der DSGVO sowie weiterer § der BAO, UGB, UStG (grundlagen für die Dauer der Speicherfristen etc) um meine Dokumente und mein Wissen zu erweitern.
Entweder stehe ich einfach auf der Leitung oder das tagelange lesen von Paragraphen und Absätzen der DSGVO haben mich vernebelt. Ich verstehe nun einen ganz einfachen Satz nicht
lt. Art 7 - Abs 3 heißt es wie folgt:
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Was bedeutet nun "..bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung nicht berührt."
Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann und ich hoffe, das ich im richtigen Forum gepostet habe
Herzlichst,
Astrid