Erbrecht

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wod00
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Erbrecht

Beitrag von wod00 » 10.05.2018, 15:41

Hallo und guten Tag !

Ich habe hier einen Fall der sich so im Freundeskreis zugetragen hat bzw. zuträgt.
Habe das ganze in einer PDF Datei zusammengefasst, leider klappt das mit dem anhängen nicht so richtig.
Jedenfalls, würde ich hier gerne eure Ratschläge/Meinungen/Tipps/Anmerkungen zu diesem Fall erfahren, ihr könntet mir hier bzw. einem sehr guten Freund echt weiterhelfen.

Herzlichen Dank im Voraus und hier ist der Fall:

Familie = Vater, Mutter, Sohn A, Sohn B
Vater stirbt, es kommt zum Erbfall (Erbe = großes Haus auf großem Grundstück + Extras, großes
Grundstück anderswo, Waldfläche)
Etwas mysteriöse Testament(e) tauchen auf, wo die Mutter als Erbe
hervortritt
Sohn A
möchte sicherheitshalber einen Anwalt nur Zur Info einschalten
Mutter macht dies sehr nervös, sie fleht und bittet auch regelrecht das Sohn A auf seinen Pflichtteil
verzichtet, sie sagt auch sie würden das dann schon fair regeln alles,
Sohn A verzichtet,
Sohn B verzichtet auch
Sohn A war zum Zeitpunkt der Unterschrift der Pflichtteilsverzichterklärung nicht 100%
geschäftsfähig, (kurz danach Aufenthalt in Nervenklinik, [Manie, Psychose])
Das Motorrad von Vater wurde an Sohn B übergeben
3,5 Jahre später sieh
t es so aus als würde die Mutter Sohn A enterben wollen und das gesamte
Vermögen mit Sohn B "teilen" und gegeben falls übertragen
Da der gesamte Nachlass auch der Vater von Sohn A war, möchte dieser sich jetzt nicht ausstechen
lassen und möchte keine weite
ren falschen Schritte mehr unternehmen und sucht deshalb die
Rechtsberatung. Jetzt stellt sich die Frage was kann Sohn A rückwirkend bewirken bzw. wie könnte
er in der Gegenwart/Zukunft vorgehen.

Folgende Links sind anzuführen:
https://www.anwalt.org/pflichtteilsverzicht/ hier geht hervor das man seinen Pflichtteilsverzicht auch rückgängig machen kann, wenn das Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt bzw. wenn die einseitig benachteiligende Vereinbarung auf der Unkenntnis fußte, Zwangslage, einen Mangel an Urteilsvermögen, erheblicher Willensschwäche auf Seiten des Benachteiligten.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbverzicht-pflichtteilverzicht.html
War der Verzichtende demnach bei Abgabe seiner Willenserklärung in einem relevanten Irrtum, wurde er arglistig getäuscht oder durch eine Drohung zum Verzichtsvertrag bewegt, dann kann man den kompletten Vertrag durch eine Anfechtung wieder beseitigen.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbverzicht-pflichtteilverzicht.html
Immer dann, wenn der Erblasser die Unerfahrenheit oder einen Mangel an Urteilsvermögen beim Verzichtenden ausnützt, um von diesem billig einen Verzicht auf sein Erbrecht zu erlangen, steht die Sittenwidrigkeit des Verzichts im Raum. Die Sittenwidrigkeit dürfte beispielsweise jedenfalls immer nahe liegen, wenn der Erbverzicht ohne jede Gegenleistung erklärt wurde.

Unter einem anderen Link (den ich jetzt leider nicht finde) habe ich noch gesehen das der
beeinträchtige Gesundheitszustand (wie Manie/Psychose) auch zu einer Ungültigkeit führen kann.



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