Autokauf - falsche Angaben im Inserat (Internet)

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Weissa41
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Autokauf - falsche Angaben im Inserat (Internet)

Beitrag von Weissa41 » 09.05.2018, 13:58

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Vorführwagen gekauft, welchen ich mir nach den Angaben des Verkäufers (Autohaus) aus dem Internet ausgesucht und danach direkt beim Autohaus gekauft habe.
Nun, nach dem Kauf stellte ich fest, dass das Fahrzeug, wie in der Ausstattungsbeschreibung im Internet beschrieben, keine Einparkhilfe vorne und hinten besitzt.

Der Kaufvertrag wurde von mir am 23.04.2018 unterschrieben, das Fahrzeug am 07.05.2018 angemeldet (Urlaub) und am 08.05.2018 vom Autohaus abgeholt.

Ich habe diese beiden "Mängel" beim Verkäufer beanstandet, dieser bezieht sich jedoch auf die Wörter "vorbehaltlich Eingabefehler" beziehen.

Hat man als Konsument eine Chance auf Nachrüstung bzw was kann man unternehmen?
Danke für Ihre Rückmeldungen!

Mit freundlichen GRüßen
W.



lexlegis
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Re: Autokauf - falsche Angaben im Inserat (Internet)

Beitrag von lexlegis » 09.05.2018, 18:20

Irrtum und Gewährleistung können trotzdem geltend gemacht werden.

Fakt ist objektiv liegt ein vom Verkäufer veranlasster Erklärungsirrtum vor und es wurden der Kaufsache Eigenschaften beigemessen, die sie nicht hat.

Der Umstand, dass dies auf "einem vorbehaltlichen Eingabefehler" des Verkäufers beruht, hindert nicht die oben erwähnten Rechtsansprüche.

Die Gewährleistung kann allein schon aufgrund objektiver Tatsachen (§§ 922 f ABGB) geltend gemacht werden. Der Verkäufer haftet dem Käufer verschuldensunabhängig für die fehlende Eigenschaft, die im Inserat von ihm (warum auch immer) beigemessen wurde.

Auch eine Irrtumsanfechtung ist möglich, ist doch gerade der Irrtum auf Fälle anzuwenden in denen der Verkäufer irrtümlich (hier: wegen eines "Eingabefehlers") etwas anderes erklärt als ursprünglich gewollt.

Die Ansprüche des Käufers können durch AGB oder anderweitig vertraglich weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden (§ 6 Abs 1 Z 14, § 9 Abs 1 KSchG).

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