Ich stelle mir derzeit die Frage:
Ich und mein Bruder haben ein Haus geerbt. Leider konnten wir uns nach mehreren Jahren nie einigen, was damit geschehen soll und somit hat mein Bruder die Zivilteilungsklage gemacht. Nachdem das beendet ist, kann er jetzt die gerichtliche Exekution (Versteigerung) einleiten und er wird das sicherlich bald machen.
Meine Frage: Brauche ich für die Versteigerung, also für die Schätzung des Hauses und alles, was folgt, einen Anwalt oder muss kein Anwalt bei einer Schätzung und dem weiteren Verlauf dabei sein?
Und noch eine Frage: Kann ich weiterenhin bis zum Zeitpunkt des Versteigerungstermins im Haus wohnen oder nicht?
Danke für eine Antwort!
Anwalt Exekution (Versteigerung)
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