Vertrag über Bedingungen für einen privaten Pornodreh

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PontiusPilatus
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Vertrag über Bedingungen für einen privaten Pornodreh

Beitrag von PontiusPilatus » 03.05.2018, 15:16

Hallo zusammen! :-)

Ich hätte hier einmal eine etwas pikante Frage:

Ich würde gerne einen privaten Porno drehen, also eigentlich nur eine Aneinanderreihung von Szenen, mit einer österreichischen Escortdame ;-) Diese war aus verständlichen (privatsphäre) Gründen nicht so begeistert von der Idee und lehnte ab. Auch ein Vertrag hätte wenig Sinn gemacht da ich ja ihren Echtnamen nicht kannte. Das hat sich mittlerweile geändert, wir haben uns auch privat getroffen und ich weiß eben jetzt ihren richtigen Namen.

Bevor ich sie aber nun neuerlich nach so einem Dreh frage, wollte ich mich erkundigen ob es eine fundierte rechtliche Möglichkeit gibt, ihr das nötige Vertrauen zu verschaffen dass ich diese Aufnahmen niemals Dritten zugänglichen machen, und natürlich auch niemals im Internet veröffentlichen würde. Alleine schon weil ICH ja auch garnicht will dass ICH da öffentlich zu sehen bin würde ich das nie machen :-) Jedenfalls wäre ein Vertrag, nun mit Echtnamen, sicher ein erster Schritt aber vielleicht gibt es noch eine weitreichendere rechtliche Verfestigung meiner Versprechen das Material niemals zu veröffentlichen. Hat es Sinn so eine Absichtserklärung vor einem Anwalt oder Notar zu unterschreiben? Muss sie da dabei sein und was kostet so etwas? Was hätte es für Konsequenzen wenn ich diesen Vertrag brechen würde? Wenn diese Konsequenzen zu gering sind, nützt ihr so ein Vertrag natürlich auch nichts. Könnte ich zur Vertrauensbildung selber Konsequenzen, zum Beispiel in Form einer Schadensersatzzahlung von zB 10.000 Euro in so einen Vertrag schreiben?

Ich möchte ihr einfach die rechtliche Sicherheit geben dasss sie sich zu 100% sicher sein kann dass ich die Aufnahmen niemals weitergeben würde! Habt ihr da eine Idee? ;-)

Danke schon mal im Voraus ;-) LG



FHoll
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Re: Vertrag über Bedingungen für einen privaten Pornodreh

Beitrag von FHoll » 03.05.2018, 16:10

Meines Rechtsverständnisses nach wäre der bürgerliche Name das geringste Problem, solange ein Pseudonym eindeutig einer Person zugewiesen wird. Also die Dame nicht Chantall Nummer Fünf ihrer Arbeitsgruppe ist. Das aber nur nebenbei.

Sie können in einem Vertrag eine Pönale festlegen, also eine Strafe bei Vertragsbruch. Diese aber nicht utopisch hoch ansetzen, sonst wird sie für ungültig erklärt. Um die Dame noch weiter zu beruhigen sollten Sie im Vertrag festlegen, dass Sie sich auch verantwortlich erklären, sollte das Video durch Dritte (Hacker, Einbrecher, Reinigungskraft) veröffentlicht werden. Ein Notar ist dafür nicht nötig, das kann auch formlos selbst aufgesetzt werden.

Viel wichtiger wäre jedoch, dass Sie vorab abklären, ob es der Dame um diese Art von Sicherheit geht. Escortdamen haben nämlich sehr häufig schon lange festgelegt, was geht und was nicht, anders als andere Mitmenschen die ihre Grenzen noch nicht kennen. Wenn sie es aus Prinzip nicht will, dann hilft Ihnen auch kein Geld der Welt als 'Sicherheit', und es wäre müßig sich darum Gedanken zu machen. Bevor Sie also an einem Vertrag feilen, den Sie ihr dann unter die Nase halten, würde ich sie direkt auf den Wunsch ansprechen und nachforschen, was sie will ;)

PontiusPilatus
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Re: Vertrag über Bedingungen für einen privaten Pornodreh

Beitrag von PontiusPilatus » 03.05.2018, 17:09

Danke für die rasche Antwort und Anregungen. Ja, die sichere Aufbewahrung auf einer verschlüsselten externen Festplatte wollte ich auch noch als Sicherheit bieten. Der Tipp mit der Verantwortungsübernahme bei Fremdeinwirkung könnte auch noch vertrauensbildend wirken.

Naja wir haben uns ja schon einmal ausführlicher über diese Idee unterhalten. Sie geht halt vom Worst Case aus, dass sie irgendwo im Internet auftaucht, von irgendjemand wiedererkannt wird und dabei vielleicht ihre Tätigkeit im Escortgewerbe einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird. Was natürlich Unsinn ist, man erkennt ja in so einem Video nicht dass Geld im Spiel ist :-) und die Wahrscheinlichkeit dass das Material jemand zu sehen bekäme, der sie kennt, geht wohl auch gegen Null. Aber wie gesagt, ich würde das selber niemas wollen, dass Intimes von mir im Netz landet. never - ever. Aber klar, so gut kennt sie mich nicht und es wäre ein großes Vertrauen welches sie mir hier schenken würde/müsste. Sollte ich das Zeug ja doch hochladen, könnte man es niemals mehr rückgängig machen wenn es einmal in den Weiten des Internets gelandet ist.

Vielleicht ist die ganze Problematik sogar eher eine psychologische denn eine juristische :-)

FHoll
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Re: Vertrag über Bedingungen für einen privaten Pornodreh

Beitrag von FHoll » 04.05.2018, 13:25

PontiusPilatus hat geschrieben:
03.05.2018, 17:09
Vielleicht ist die ganze Problematik sogar eher eine psychologische denn eine juristische :-)
So würde ich das auch sehen, entsprechend könnte eine rechtliche Absicherung sogar den gegenteiligen Effekt haben und abschreckend wirken - nach dem Motto "Ehevertrag? Ist es dir denn nicht ernst, hast du vor dich wieder von mir zu trennen?". Praktischer könnte da zB. eine Maske sein (...warum liegt hier eigentlich Stroh rum?)

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