Leinenpflicht und Definition von "geschlossen verbautem Gebiert"?

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woodgrim
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Leinenpflicht und Definition von "geschlossen verbautem Gebiert"?

Beitrag von woodgrim » 02.05.2018, 18:01

Hallo an alle...

Ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in Villach, direkt im Villacher Stadtgebiet. Ich gehe seit zwei Jahren mit meinem genauso alten Hund im kleinen Wäldchen hinter unserem Haus spazieren.
Anscheinend ist dies dem Waldbesitzer, aus welchem Grund auch immer, plötzlich ein Dorn im Auge. Seit letztem Wochenende hat dieser überall an seine Bäume Tafeln genagelt mit der Androhnung, beim Verstoß gegen die Leinenpflicht sofort Anzeige zu erstatten...

Nun war ich immer der Meinung, dass ich nicht gegen die Leinenpflicht verstoße, ich habe mich bei der Anschaffung des Hundes informiert und der Gesetzestext dazu lautet folgend:

"Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Es gilt jährlich ab 15. November bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres noch eine Verordnung zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit.
Hundehalter müssen innerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes der Stadt Villach ihre Hunde so halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes sind Hunde an der Leine zu führen.
Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro zu bestrafen."



Unter geschlossenem verbauten Gebiet ist, soweit ich die Definition davon verstehe, der gesamte Bereich innerhalb der Ortstafeln von Villach gemeint, oder?
Das Wäldchen ist von Wohngebieten umgeben, es darf dort auch nicht gejagt werden.



isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Leinenpflicht und Definition von "geschlossen verbautem Gebiert"?

Beitrag von isidoro » 04.05.2018, 17:10

Die Gemeinde hat einen sogenannten Jagdgebietsfeststellungsplan. Dieser Plan muss ca. alle 10 Jahre erneuert werden. Sie müssen daher zur Gemeinde gehen und nachfragen ob das sogen. "Wäldchen" innerhalb oder außerhalb vom Gemeindejagdgebiet liegt. Ich glaube eher, das "Wäldchen" wird innerhalb des Jagdgebietes liegen, und daher wird auch die Leinenpflicht einzuhalten sein.

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