Verleihung der Staatsbuergerschaft

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chrisburgees
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Verleihung der Staatsbuergerschaft

Beitrag von chrisburgees » 26.04.2018, 17:52

Hallo,
Ich habe einen antrag auf verliehung der Staatsbuergerschaft.
Ich habe eine anzeige auf Körperverletzung. Der staastanwalt hat gesagt es gibt keine grund, und gibt es keine mehr verfahren. Es ist nur gespeichert.
Es ist eine grosse problem mit MA35 verfahren ? Kann MA35 sagen, dass mein antrag kann abgweisen ?



Hank
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Re: Verleihung der Staatsbuergerschaft

Beitrag von Hank » 28.04.2018, 01:44

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft liegt sicher auch viel im Ermessen der zuständigen Behörde! Da kann jedes Fehlverhalten zu Verzögerungen führen.Voraussetzung ist eben Unbescholtenheit, auch keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen und so. Kriminelles Verhalten ist in keiner Gesellschaft erwünscht...

Hauptsache aber, dass Sie eine Bejahende Einstellung zur Republik Österreich haben.

Und da Sie sich an ein JUS-Forum gewandt haben, scheinen Sie soweit auf einem guten Weg zu sein.

chrisburgees
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Re: Verleihung der Staatsbuergerschaft

Beitrag von chrisburgees » 06.05.2018, 08:30

Danke fuer ihre Antwort..
Ich habe eine gutachtung von ArztAmt wegen die integration verinbarung, dass Ich leider kann deutsch nicht lernen, weil Ich habe eine private sache..

Ist das gutachten gultig auch fuer die Geschichte pruefung auf Oesterreich ?

Kann Ich deine kontakt haben fuer die verfahren auf meinen antrag ?

Hank
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Re: Verleihung der Staatsbuergerschaft

Beitrag von Hank » 08.05.2018, 17:02

„Fehlende Mitarbeit von Kunden“ und „mangelnde Deutschkenntnisse“ sind scheinbar nicht nur in Wien die Hauptgründe für eine lange Verfahrensdauer...

In Österreich werden die gesetzlich vorgeschrieben 6 Monate zur Einbürgerung daher fast nie eingehalten.

Österreich hat eine der niedrigsten Einbürgerungsraten in der EU und der MA 35 wird dabei ein besonders schlechtes Zeugnis ausgestellt, weil dort laut Medienberichten Akten einfach so über Monate liegenbleiben.

Abgesehen davon ist Rechtsmaterie ziemlich komplex und weil jeder Fall individuell zu betrachten ist, ist der Verwaltungsaufwand sehr hoch, auch sind die Behörden oft von Antworten ausländischer Behörden abhängig, was oft ewig dauern kann.

Neben einer Beschwerde am Verwaltungsgericht, können Sie ja einmal versuchen, sich mit der Volksanwaltschaft in Verbindung zu setzen, die sind kompetent und auch recht hilfsbereit.

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