öff.Gut

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ree12
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öff.Gut

Beitrag von ree12 » 24.04.2018, 10:22

Darf eine fremde Person bei einer ihm nicht gehörenden Hausliegenschaft, bei der sich auch auf der Rückseite eine Einfahrt befindet und nach der Einfriedung öffentliches Gut ist, dieses als Ablagefläche nutzen? Weis da jemand Bescheid? Vielen Dank.



isidoro
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Re: öff.Gut

Beitrag von isidoro » 24.04.2018, 17:05

Ein bisschen verdreht gefragt, aber man muss zuerst den Verwendungszweck vom öffentlichem Gut (Weg, Parkplatz, Moor, u.s.w.) kennen. Wenn es ein Weg oder öffentlicher Platz ist, ist keine andere Nutzung möglich. Grundsätzlich gibt es öffentliches Gut in der Gemeindeverwaltung und öffentliches Gut in der Landes- oder Bundesverwaltung. Also zu Bürgermeister gehen und fragen, wer der Verwalter von der Fläche ist, wenn es die Gemeinde ist, fragen welche Rechte auf diesen Grundstück lasten bzw. nachfragen ob eine Pachtung möglich ist. Wenn es das Land oder der Bund ist, dann bei der Landesregierung nachfragen bzw. ev. kann der Bürgermeister auch Auskünfte geben. Eine Faustregel für die Höhe desPachtzinses gibt es nicht, kann oft nur ein paar Euro sein, bei Seegrundstücken können schon ein paar Tausend Euro jährlich zusammenkommen.

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