MaikeP hat geschrieben: ↑04.03.2021, 13:08
Wenn Du dich mehr auf das Lesen und Verstehen konzentrieren würdest, dann könnten Deine Beiträge wertvoller werden.
Wow, that escalated quickly!
Mit meinem Post hatte ich nicht die Absicht, eine Ruhestörung (nicht zwingend) mit Gefahr im Verzug in Verbindung zu bringen. Da es nicht ganz selten ist, dass die Polizei von gewissen Personen ausschließlich über die Dienststelle angerufen werden, da sie die Sorge haben, das ihr Anliegen nicht so wichtig sei. Genau da liegt auch der Hund begraben.
Wie bereits erwähnt, führt ein Anruf der Dienststelle lediglich zu einem Umweg, da der Beamte in der Dienststelle denselben Sachverhalt 1:1 nochmals telefonisch der Leitstelle weitergeben muss. In kleinen Dienststellen kann es außerdem vorkommen, dass die zu gewissen Zeiten gar nicht besetzt sind. Dann muss erstmal die Rufumleitung aktiv werden, bis da jemand rangeht.
MaikeP hat geschrieben: ↑04.03.2021, 13:08
Stattdessen gebe ich die selbe Empfehlung wie auch Du: Ein (telefonisches) Gespräch zwischen dem unbelehrbaren Ruhestörer und einem Polizeibeamten.
Da dürfte ich wohl auch falsch verstanden worden sein: Das klärende Gespräch sollte zwischen dem Störer und dem Gestörten (in den meisten Fällen) zumutbar sein. Und ist es nicht zumutbar sein, wird es dafür Gründe geben, die einen Einsatz an Ort und Stelle wohl rechtfertigen.
Bezüglich telefonischer Aufklärung des Störers durch den Beamten muss man vorsichtig sein. Abgesehen davon, dass die Polizei meistens eh keine Telefonnummer bei der Hand hat, ist es dem Beamten am Telefon auch nicht möglich, den Sachverhalt gänzlich zu klären. Liegt eine Verwaltungsübertretung vor, ist diese zu ahnden. Liegen Voraussetzungen für eine Abmahnung vor, so müssen diese Voraussetzungen von den Beamten auch wahrgenommen werden.
Und auch im Falle, einer bekannten Handynummer: Kommt die Handynummer von Anzeiger selbst, so muss davon ausgegangen, dass der wohl selbst schon telefonisch "aktiv" geworden und abgeblitzt ist. Ist die Handynummer dem Beamten bekannt, weil der Störer amtsbekannt ist, wirds mit einem Telefonat wohl auch nicht getan sein. Da gibts einfach zu viele Konstanten, die diese Rechnung nicht aufgehen lassen.
Und um ehrlich zu sein, wüsste ich auch nicht, wo das Problem sein soll, wenn die Beamten (die ja eh im Außendienst sind) vorbeischauen und den Sachverhalt klären.
MaikeP hat geschrieben: ↑04.03.2021, 13:08
Die Erfahrung zeigt, dass nach einem solchen Telefonat ein Streifeneinsatz und eine Anzeige nicht mehr nötig sind (, bzw. ggf. danach immer noch veranlasst werden können).
Mich würde aber sehr interessieren, von welcher "Erfahrung" da gesprochen wird?