Ruhestörung

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beneder
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Ruhestörung

Beitrag von beneder » 21.04.2018, 18:05

Hallo Liebes Forum,

ich wohne seit nun 2 Jahren in einer Siedlung.
Hier gilt die Nachruhe von 22:00 - 6:00.

Mein sehr netter Nachbar meint auf der Straße bis 23:30 laut Musik hören zu müssen.
Wenn ich nun die Polizei einschalte wie würde das ablaufen?
Würde ich Ihn automatisch Anzeigen, oder nur die Polizisten eine Strafe verhängen bzw Ihn abmahnen?
Würde eine einstweilig Anzeige seitens der Polizei dann über mich laufen bzw iwelche kosten oder Aufwände auf mich zu kommen?

Reden funktioniert leider nicht.

MFG Beneder



wee
Beiträge: 16
Registriert: 20.01.2018, 14:16

Re: Ruhestörung

Beitrag von wee » 21.04.2018, 19:58

Einfach Kummernummer wählen. ;)

MaikeP
Beiträge: 33
Registriert: 04.04.2018, 09:33

Re: Ruhestörung

Beitrag von MaikeP » 23.04.2018, 08:57

In solchen Fällen rufe ich bei der Polizei an. Möglichst nicht die Notrufnummer (ist für Wichtigeres reserviert), sondern die Festnetznummer der zuständigen Dienststelle. Ich schildere den Sachverhalt und bitte den Beamten mit dem Verursacher am Telefon zu sprechen, bevor ich ggf. das Telefon weitergebe.

Das hilft beiden Seiten. Die Polizei erspart sich meist die lästige Anzeige von Bagatelldelikten. Und der Verursacher lernt, dass ich ggf. meine Rechte durchzusetzen vermag.

Die Kosten des Telefonats muss ich natürlich selbst tragen.

CurtisBellamy
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Re: Ruhestörung

Beitrag von CurtisBellamy » 03.03.2021, 09:05

Ich war gestört, weil die Musik des Nachbarn zu laut war.
http://sonneriefrance.com/

dru5ki
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Re: Ruhestörung

Beitrag von dru5ki » 04.03.2021, 08:46

MaikeP hat geschrieben:
23.04.2018, 08:57
Möglichst nicht die Notrufnummer (ist für Wichtigeres reserviert), sondern die Festnetznummer der zuständigen Dienststelle.
Stimmt so nicht. Klar, kann man auch die Dienststelle selbst anrufen, allerdings muss der dortige Beamte erst wieder selbst bei der Landesleitzentrale (also beim Notruf) anrufen und den Einsatz anlegen lassen. Dann bekommt die zuständige oder nächste verfügbare Streife den Einsatz digital zugewiesen. Muss alles nachvollziehbar sein. Aus diesem Grund sollte man bei Gefahr im Verzug IMMER den Notruf wählen, damit der Einsatz schnellstmöglich bei der zuständigen Streife landet.

Bezüglich Lärmbelästigung darf angemerkt werden, dass sich die Zeitbegrenzung 22-06 Uhr lediglich auf die Hausordnung beziehen und nichts mit der Strafbarkeit nach dem Landessicherheitsgesetz oder ähnlichem zu tun haben. Schaut man sich die Landessicherheitsgesetze an, so lässt sich daraus schließen, dass Lärm, abhängig von der Art und Intensität, den ganzen Tag strafbar sein kann. Sollte der Lärm ungebührlich störend und vermeidbar sein, so könnte unter Umständen eine Verwaltungsübertretung vorliegen.
In den meisten Fällen muss man also nicht unbedingt bis 22 Uhr warten, bis man die Polizei rufen kann.

Die Polizei wird in den meisten Fällen mit dem Lärmverursacher das Gespräch suchen und veranlassen, dass der Lärm abgestellt wird. Ob ein Organmandat (Strafe direkt an Ort und Stelle) ausgestellt oder eine Anzeige erstattet wird, hängt vom Einzelfall ab, und davon, ob von den Beamten überhaupt ein (störender) Lärm wahrgenommen werden kann.

Sollten die Beamten keine Anzeige erstatten, so besteht auch die Möglichkeit bei der Polizei eine Privatanzeige machen. In diesem Fall sind sie (und nicht die Polizei) der Anzeiger. Aufgrund der fehlenden dienstlichen Wahrnehmung wird jedoch der Lärm nicht als bewiesen angesehen und sie müssen gegebenenfalls bei der zuständigen Strafbehörde eine Aussage machen.

Grundsätzlich sollte es jedoch jedermann zumutbar sein, den Kontakt zum Nachbarn aufzusuchen und frühestens dann die Polizei zu rufen.

MaikeP
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Re: Ruhestörung

Beitrag von MaikeP » 04.03.2021, 13:08

Hallo dru5ki,

von Dir kommt harsche Kritik!
dru5ki hat geschrieben:
04.03.2021, 08:46
MaikeP hat geschrieben:
23.04.2018, 08:57
Möglichst nicht die Notrufnummer (ist für Wichtigeres reserviert), sondern die Festnetznummer der zuständigen Dienststelle.
Stimmt so nicht. Klar, kann man auch die Dienststelle selbst anrufen, allerdings muss der dortige Beamte erst wieder selbst bei der Landesleitzentrale (also beim Notruf) anrufen und den Einsatz anlegen lassen. Dann bekommt die zuständige oder nächste verfügbare Streife den Einsatz digital zugewiesen. Muss alles nachvollziehbar sein. Aus diesem Grund sollte man bei Gefahr im Verzug IMMER den Notruf wählen, damit der Einsatz schnellstmöglich bei der zuständigen Streife landet.
Bist Du sicher, dass Du meinen Beitrag verstanden hast? "Gefahr im Verzug" bei 30 Minuten Störung der Nachtruhe?

Es ist doch gerade mein Ziel den bürokratischen Aufwand eines Einsatzes zu vermeiden. Stattdessen gebe ich die selbe Empfehlung wie auch Du: Ein (telefonisches) Gespräch zwischen dem unbelehrbaren Ruhestörer und einem Polizeibeamten. Die Erfahrung zeigt, dass nach einem solchen Telefonat ein Streifeneinsatz und eine Anzeige nicht mehr nötig sind (, bzw. ggf. danach immer noch veranlasst werden können).

Wenn Du dich mehr auf das Lesen und Verstehen konzentrieren würdest, dann könnten Deine Beiträge wertvoller werden.
Als Privatperson und Konsument teile ich meine Rechtskenntnisse kostenlos, zur Anregung einer professionellen Rechtsberatung, nicht aber als deren Ersatz.

alles2
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Re: Ruhestörung

Beitrag von alles2 » 04.03.2021, 13:57

Da ein alter Thread durch ein Spam-ähnlichen Strohfeuer exhumiert wurde und es zu inhaltlichen Überschneidungen mit einem neueren Thread gibt, sei an dieser Stelle für jene darauf hingewiesen, die sich durch das Aufleben mit dieser Thematik beschäftigen wollen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15426
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

dru5ki
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Re: Ruhestörung

Beitrag von dru5ki » 07.03.2021, 19:25

MaikeP hat geschrieben:
04.03.2021, 13:08
Wenn Du dich mehr auf das Lesen und Verstehen konzentrieren würdest, dann könnten Deine Beiträge wertvoller werden.
Wow, that escalated quickly!

Mit meinem Post hatte ich nicht die Absicht, eine Ruhestörung (nicht zwingend) mit Gefahr im Verzug in Verbindung zu bringen. Da es nicht ganz selten ist, dass die Polizei von gewissen Personen ausschließlich über die Dienststelle angerufen werden, da sie die Sorge haben, das ihr Anliegen nicht so wichtig sei. Genau da liegt auch der Hund begraben.

Wie bereits erwähnt, führt ein Anruf der Dienststelle lediglich zu einem Umweg, da der Beamte in der Dienststelle denselben Sachverhalt 1:1 nochmals telefonisch der Leitstelle weitergeben muss. In kleinen Dienststellen kann es außerdem vorkommen, dass die zu gewissen Zeiten gar nicht besetzt sind. Dann muss erstmal die Rufumleitung aktiv werden, bis da jemand rangeht.
MaikeP hat geschrieben:
04.03.2021, 13:08
Stattdessen gebe ich die selbe Empfehlung wie auch Du: Ein (telefonisches) Gespräch zwischen dem unbelehrbaren Ruhestörer und einem Polizeibeamten.
Da dürfte ich wohl auch falsch verstanden worden sein: Das klärende Gespräch sollte zwischen dem Störer und dem Gestörten (in den meisten Fällen) zumutbar sein. Und ist es nicht zumutbar sein, wird es dafür Gründe geben, die einen Einsatz an Ort und Stelle wohl rechtfertigen.

Bezüglich telefonischer Aufklärung des Störers durch den Beamten muss man vorsichtig sein. Abgesehen davon, dass die Polizei meistens eh keine Telefonnummer bei der Hand hat, ist es dem Beamten am Telefon auch nicht möglich, den Sachverhalt gänzlich zu klären. Liegt eine Verwaltungsübertretung vor, ist diese zu ahnden. Liegen Voraussetzungen für eine Abmahnung vor, so müssen diese Voraussetzungen von den Beamten auch wahrgenommen werden.

Und auch im Falle, einer bekannten Handynummer: Kommt die Handynummer von Anzeiger selbst, so muss davon ausgegangen, dass der wohl selbst schon telefonisch "aktiv" geworden und abgeblitzt ist. Ist die Handynummer dem Beamten bekannt, weil der Störer amtsbekannt ist, wirds mit einem Telefonat wohl auch nicht getan sein. Da gibts einfach zu viele Konstanten, die diese Rechnung nicht aufgehen lassen.
Und um ehrlich zu sein, wüsste ich auch nicht, wo das Problem sein soll, wenn die Beamten (die ja eh im Außendienst sind) vorbeischauen und den Sachverhalt klären.
MaikeP hat geschrieben:
04.03.2021, 13:08
Die Erfahrung zeigt, dass nach einem solchen Telefonat ein Streifeneinsatz und eine Anzeige nicht mehr nötig sind (, bzw. ggf. danach immer noch veranlasst werden können).
Mich würde aber sehr interessieren, von welcher "Erfahrung" da gesprochen wird?

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