Verleumdungsanzeige – StA unternimmt nichts

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manhi
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Verleumdungsanzeige – StA unternimmt nichts

Beitrag von manhi » 19.04.2018, 21:43

Ich hatte über ein Jahr ein Verhältnis mit einer Person. Als das ganze zu Ende war, hat diese Person mich angezeigt wegen Geschlechtlicher Nötigung, Verletzung der Sexuellen Selbstbestimmung usw.
Vorgelegt hat diese Person ausschliesslich WhatsApp nachrichten von mir. Alle eigenen Nachrichten wurden nicht vorgelegt. Ich habe statt einer mündlichen Aussage eine schriftliche Stellungnahme über 100 Seiten beim LKA abgegeben mit zusätzlich ca. 600 Seiten Beweismaterial (WhatsApp und SMS-Nachrichten), zahlreiche Whatsapp-Sprachnachrichten dieser Person, Fotos die mir von dieser Person übermittelt wurden usw.
Diese Person hat sich nebenbei bei mir immer wieder mit irgendwelchen Lügen Geld ausgeborgt und angegeben, alles zurückbezahlt und die Geschenke rückgegeben zu haben. Das stimmt jedoch nicht.
Nachdem das eingestellt wurde wurde ein Wiederaufnahmeantrag gestellt, welcher vom Landesgericht mit Beschluss abgelehnt wurde.
Danach habe ich Anzeige gegen diese Person wegen Verleumdung, Betrug usw. gemacht. Die StA hat mir mitgeteilt, dass sie jedoch nichts machen, weil die Einstellung erfolgt ist, weil es vermutlich zu keiner Verurteilung gekommen wäre und nicht weil ich schuldlos war.
Ich müsste nun neue Beweise vorlegen, das kann ich jedoch nicht, weil ich alles vorgelegt habe. Es gibt zwischen der Person und mir 20.000 Nachrichten. Jeder Tag kann darin genau nachvollzogen werden. Der Staatsanwalt meint, es hätte ja durchaus sein können, dass bei einzelnen Treffen das gegen den Willen dieser Person sein hätte können. Obwohl wirklich alles nachvollziehbar ist.
Mir hat das ganze Verfahren bisher 10.000 Euro gekostet, nebenbei wurde ich deshalb vom Dienst suspendiert und hatte durch die fast 9 Monate dauernden Ermittlungen noch einen emensen Gehaltsentgang.
Ich bin deswegen völlig am Ende und weiss einfach nicht mehr weiter. Das kann es doch nicht sein, dass man mit Lügen (und es ist nachweisbar, dass diese Person ein pathologischer Lügner ist) jemanden so einen schaden vorstätzlich mit Lügen und Verleumdungen machen kann und der Rechtsstaat nichts unternimmt dagegen.
WEiss jemand Rat was ich noch tun könnte.



MaikeP
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Re: Verleumdungsanzeige – StA unternimmt nichts

Beitrag von MaikeP » 20.04.2018, 08:04

Es ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, schmerzhaft gescheiterte Beziehungen aufzuarbeiten. Und Ihre Zukunft wird diese auch nicht gestalten können. Wenn Sie eine solche haben wollen, dann müssen Sie sich selbst darum kümmern.

Vielleicht finden Sie Impulse in den Worten eines Gebets von Franz von Assisi
https://de.wikipedia.org/wiki/Gelassenheitsgebet hat geschrieben: Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Als Privatperson und Konsument teile ich meine Rechtskenntnisse kostenlos, zur Anregung einer professionellen Rechtsberatung, nicht aber als deren Ersatz.

manhi
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Re: Verleumdungsanzeige – StA unternimmt nichts

Beitrag von manhi » 20.04.2018, 09:26

Das hat doch nichts mit einer schmerzhaft gescheiterten Beziehung zu tun.
In meinen Augen war das eindeutig Verleumdung und Betrug was diese Person getan hat.
Und Verleumdung ist normalerweise in Österreich eine Straftat.

MaikeP
Beiträge: 33
Registriert: 04.04.2018, 09:33

Re: Verleumdungsanzeige – StA unternimmt nichts

Beitrag von MaikeP » 20.04.2018, 10:23

Ich weiss von einer Anzeige gegen einen Unternehmensverbund. Mehr als 400.000 österreichische Haushalte wurden durch unlautere Werbung mit Falschaussagen zum Kauf bestimmter Produkte animiert, welche sie definitiv nicht benötigen. Der Gesamtschaden beträgt mehrere Millionen Euro.

Das Strafgesetzbuch bezeichnet diesen Sachverhalt als schweren gewerbsmäßigen Betrug (§§ 146, 147, 29, 148). Die Staatsanwaltschaft jedoch vermag dies nicht zu erkennen, lehnt Ermittlungen ohne Begründung ab, und lässt Rechtsmittel gegen diese Entscheidung nicht zu.

Sie können sich glücklich schätzen, Ihre Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft zumindest begründet abgelehnt.

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