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				Baubescheid
				Verfasst: 17.04.2018, 14:47
				von rosenrot
				Hallo liebe Leute vom Forum!
Kann mir jemand sagen wie man es anstellen muss, dass man von Hausbesitzern die Kopie von ihrem Baubescheid bekommt und wenn man in dem Ort nicht selber lebt?
			 
			
					
				Re: Baubescheid
				Verfasst: 18.04.2018, 07:57
				von MG
				Von der Behörde nur dann, wenn Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können, um Einsicht in den Bauakt nehmen zu können.
Von den Eigentümern, wenn Sie diese darum ersuchen und diese zustimmen.
			 
			
					
				Re: Baubescheid
				Verfasst: 18.04.2018, 14:16
				von rosenrot
				MG..... Vielen Dank für Ihre Antwort zu der ich aber jetzt noch eine Frage habe?
Was meinen Sie gegenüber Behörden jetzt genau, mit dem rechtlichen  Interesse nachweisen???
Bitte um Beispiele/Punkte und eine etwas genauere Erklärung. 
Danke!
			 
			
					
				Re: Baubescheid
				Verfasst: 19.04.2018, 08:18
				von MG
				Einfacher wäre es, Sie würden kurz schildern, wessen Baubescheid Sie aus welchem Grund einsehen möchten.
			 
			
					
				Re: Baubescheid
				Verfasst: 19.04.2018, 23:12
				von rosenrot
				Es geht um die NICHT Unschädliche Versickerung von Oberflächenabwässern (Kärnten)....gegenüber einem Anrainergrundstück/Hanglage und ausgehend von fünf Häusern.....
			 
			
					
				Re: Baubescheid
				Verfasst: 20.04.2018, 07:42
				von isidoro
				Grundsätzlich wird in jedem Baubescheid drinnen stehen, dass die Dachabwässer (vom Regen)und Abwässer von betonierten und asphaltierten Flächen auf Eigengrund zu versickern sind.  Können diese in der Regel vom Regen verursachten Abwässer nicht auf Eigengrund versickert werden (weil alles  zubetoniert oder zu asphaltiert bzw. Felsen sind, wäre in Kärnten die Gemeinde zuständig (Oberflächenwässerkanal). Also zum Bürgermeister gehen und nachfragen, ob es einen Oberflächenkanal gibt, oder ob beabsichtigt ist, einen zu errichten. Wenn noch kein Oberflächenwässerkanal vorhanden ist und es keine andere Lösungsmöglichkeit gibt, kann es sein, dass man einen finanziellen Beitrag zur Entwässerung leisten muss. Sollte  innerhalb einer angemessenen Frist  die Gemeinde  keine Lösungsmöglichkeit bieten (da dies auch sehr viel kosten kann würde ich sagen so 2 - 3 Jahre), kann man zur Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) gehen und eine Wasserrechtsverhandlung beantragen.
			 
			
					
				Re: Baubescheid
				Verfasst: 21.04.2018, 13:50
				von rosenrot
				isidoro....Danke für diese Information.