Baubescheid

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rosenrot
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Baubescheid

Beitrag von rosenrot » 17.04.2018, 14:47

Hallo liebe Leute vom Forum!

Kann mir jemand sagen wie man es anstellen muss, dass man von Hausbesitzern die Kopie von ihrem Baubescheid bekommt und wenn man in dem Ort nicht selber lebt?



MG
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Re: Baubescheid

Beitrag von MG » 18.04.2018, 07:57

Von der Behörde nur dann, wenn Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können, um Einsicht in den Bauakt nehmen zu können.

Von den Eigentümern, wenn Sie diese darum ersuchen und diese zustimmen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

rosenrot
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Re: Baubescheid

Beitrag von rosenrot » 18.04.2018, 14:16

MG..... Vielen Dank für Ihre Antwort zu der ich aber jetzt noch eine Frage habe?

Was meinen Sie gegenüber Behörden jetzt genau, mit dem rechtlichen Interesse nachweisen???

Bitte um Beispiele/Punkte und eine etwas genauere Erklärung.
Danke!

MG
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Re: Baubescheid

Beitrag von MG » 19.04.2018, 08:18

Einfacher wäre es, Sie würden kurz schildern, wessen Baubescheid Sie aus welchem Grund einsehen möchten.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

rosenrot
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Re: Baubescheid

Beitrag von rosenrot » 19.04.2018, 23:12

Es geht um die NICHT Unschädliche Versickerung von Oberflächenabwässern (Kärnten)....gegenüber einem Anrainergrundstück/Hanglage und ausgehend von fünf Häusern.....

isidoro
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Re: Baubescheid

Beitrag von isidoro » 20.04.2018, 07:42

Grundsätzlich wird in jedem Baubescheid drinnen stehen, dass die Dachabwässer (vom Regen)und Abwässer von betonierten und asphaltierten Flächen auf Eigengrund zu versickern sind. Können diese in der Regel vom Regen verursachten Abwässer nicht auf Eigengrund versickert werden (weil alles zubetoniert oder zu asphaltiert bzw. Felsen sind, wäre in Kärnten die Gemeinde zuständig (Oberflächenwässerkanal). Also zum Bürgermeister gehen und nachfragen, ob es einen Oberflächenkanal gibt, oder ob beabsichtigt ist, einen zu errichten. Wenn noch kein Oberflächenwässerkanal vorhanden ist und es keine andere Lösungsmöglichkeit gibt, kann es sein, dass man einen finanziellen Beitrag zur Entwässerung leisten muss. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist die Gemeinde keine Lösungsmöglichkeit bieten (da dies auch sehr viel kosten kann würde ich sagen so 2 - 3 Jahre), kann man zur Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) gehen und eine Wasserrechtsverhandlung beantragen.

rosenrot
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Re: Baubescheid

Beitrag von rosenrot » 21.04.2018, 13:50

isidoro....Danke für diese Information.

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