Meldegesetz
Verfasst: 16.04.2018, 22:43
Hallo,
mich beschäftigt gerade eine Frage zum Hauptwohnsitz.
Laut Meldegesetz muss man den Hauptwohnsitz dort anmelden wo das überwiegende Naheverhältis ist (Lebnsbeziehungen, etc.) Diese sind am Betriebsstandort - keine genehmigte Betriebswohnung.
Da auch unsere Kinder (wir sind Firmeneigentümer) immer dabei sind und nun in Betriebsnähe in die Volksschule gehen möchten (Hauptwohnsitz ist derzeit 1 Stunde entfernt) möchten wir den Hauptwohnsitz im Betrieb anmelden.
Laut Meldegesetz ist die Gemeinde verpflichtet das zu Akzeptieren.
Woher könnten dabei Probleme drohen?
mich beschäftigt gerade eine Frage zum Hauptwohnsitz.
Laut Meldegesetz muss man den Hauptwohnsitz dort anmelden wo das überwiegende Naheverhältis ist (Lebnsbeziehungen, etc.) Diese sind am Betriebsstandort - keine genehmigte Betriebswohnung.
Da auch unsere Kinder (wir sind Firmeneigentümer) immer dabei sind und nun in Betriebsnähe in die Volksschule gehen möchten (Hauptwohnsitz ist derzeit 1 Stunde entfernt) möchten wir den Hauptwohnsitz im Betrieb anmelden.
Laut Meldegesetz ist die Gemeinde verpflichtet das zu Akzeptieren.
Woher könnten dabei Probleme drohen?