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Exekution und § 41 EO

Verfasst: 16.04.2018, 14:17
von franzwerner
Hallo,
vor einem langen Auslandsaufenthalt hatte ich übersehen, dass ich noch eine Rechnung nicht bezahlt hatte. Ca 800 Euro.

Nun wird dies leider exekutiert. Ich habe jetzt aber einen Brief erhalten, in dem von einer Einschränkung auf ca 400 Euro die Rede ist.

Was bedeutet das?

Re: Exekution und § 41 EO

Verfasst: 16.04.2018, 20:26
von MG
Das würde bedeuten, dass ein Teil der Forderung schon herein gebracht (also von Ihnen bezahlt) wurde und die betreibende Partei die Forderung auf den verbleibenden Betrag reduziert, also "eingeschränkt" hat.