Vorladung der Polizei wegen Suchtmittel

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Skywalker
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Vorladung der Polizei wegen Suchtmittel

Beitrag von Skywalker » 16.04.2018, 11:46

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzte Woche habe ich telefonisch eine Vorladung der Polizei bekommen. Angeblich geht es darum um einen "Akt" auf dem ich als beschuldigter aufscheine. Der Herr am Telefon war ziemlich unhöflich. Scheinbar gehe es um Anrufe meines Handys an eine Nummer, die wahrscheinlich mit Suchtmitteldelikten in Verbindung gebracht wurde.

Muss ich hier erst Akteneinsicht anfordern? Ich möchte dort ja nicht gleich eine Aussage machen, um mich nicht zu belasten. Ist es Ratsam, gleich einen Anwalt einzuschalten? Welcher Anwalt wäre hier der Richtige? Einer mit Schwerpunkt Strafrecht?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte, was der beste Weg ist.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen



Hank
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Re: Vorladung der Polizei wegen Suchtmittel

Beitrag von Hank » 28.04.2018, 00:51

Im Fall des Falles gibt es dann zumindest einen Pflichtverteidiger…

Über ein Internetforum ist der Sachverhalt sowieso schwer festzustellen:

Ist der Beschuldigte selbst süchtig? Hat der Beschuldigte auch sonst noch etwas auf dem Kerbholz? Wie alt ist der Beschuldigte? Welche Zukunftsprognose besteht? Braucht er eine Therapie eher als einen Anwalt?

Was im Zusammenhang mit illegalen Drogen absolut überhaupt nicht geht, ist sich mit dem Suchtverhalten anderer finanziell zu bereichern. Da gibt es dann saftige Strafen wegen Steuerhinterziehung, die um ein Vielfaches höher sind als die Strafe für den eigentlichen Drogendelikt.

Auch der Beschuldigte sollte seine Einstellung zu Geld usw. überprüfen. Reich werden ohne zu arbeiten wollten damals auch diese ganzen Hedgefonds-Manager usw. bis zum Börsencrash.

Legibus servimus ut liberi esse possimus - den Gesetzen gehorchen wir, um frei zu sein!

derbetrogene0815
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Re: Vorladung der Polizei wegen Suchtmittel

Beitrag von derbetrogene0815 » 05.05.2018, 11:08

Hingehen, Aussage verweigern und dann abwarten ob es überhaupt zu einer Anklage kommt !!

2014 hab ich es so gemachte weil es echt eine Lächerlichkeit war. Meinten die Polizisten voll schockiert und entsetzt: "Ja aber dann kommt es zu einer Verhandlung"

Hab ich geantwortet, dass ich dann kein Problem damit habe, vor Gericht auszusagen und zeugen zu laden !!

Hab dann einen Brief bekommen, wo drinnen steht das von einer Strafverfolgung Abstand genommen wird auf 1 Jahr und ich dagegen Einspruch einbringen muss. Also es war keine zurücklegend aber es scheint in meinem Strafregister niergendswo auf aber durch die Blume wurde mir indirekt unterstellt, ich hätte 18 Gramm feinstes weed für 80 € weiter gegeben xD

Der Brief war gar ganz komisch geschrieben , also die sehen meine Schuld , klagen mich aber nicht an wenn ich 1 Jahr still bleibe ! Es war keine zurücklegung glaub das war ein Vorläufer Abstand auf eine Strafverfolgung oder so ??

Wichtig ist, dass man keine Show oder Theater provoziert da der Beamte ja auch ein Protokoll abgeben muss!
Zuletzt geändert von derbetrogene0815 am 05.05.2018, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

derbetrogene0815
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Re: Vorladung der Polizei wegen Suchtmittel

Beitrag von derbetrogene0815 » 05.05.2018, 19:25

Was ich dir noch sagen kann, dass des nicht so schlimm sein kann weil sonst wäre die Kripo doch vor deiner Türe und würde die Masche spielen , ob sie mal rein dürfen !!

Viele sind so geschockt, dass sie die ohne Durchsuchungsbefehl rein lassen.

Mir hätte mal fast so ein junger Polizist fast die Türe kaputt gemacht in der Nacht. Hab dort 2 Tage gewohnt und das haus war davor schon verrufen wegen Drogen aber ich bin ganz neu eingezogen und hab mit den reudigen Nachbarn nix zu tun gehabt !! Hab gesagt, dass ich keinen Schlüssel hier habe und wenn er mir die Tür kaputt macht, zeig ich ihn an weil ich das ganze Filme!!!

Der hat nicht locker gelassen aber ich hab die Türe nicht mal einen Spalt aufgemacht, den ohne Sicherheitskettchen können die dir die offene Tür zur Seite drücken und in die Wohnung kommen.

Alles was dann erhoben wird, behält seine Gültigkeit und die erhalten ein seperstes verfahren für Ihre dienstliche Verfehlung. Jedenfalls zieht man den kürzeren wenn man die Türe öffnet xD

Aber die haben fix deine ganzen Gespräche und Nachrichten. Außer Telegram und snapchat haben die zugriff auf whats App, Fb, Telefon, Nachrichten.

Fuck Mann, die sehen sogar wie du die Leute in deinem Handy einspeicherst in whats App z.b und das OHNE RICHTERLICUEN BESCHLUSS und selbst wenn eine Person nur Kontakt pflegt mit junkys, dürfen die unter gewissen Umständen auch deren Nachrichten lesen !!!

Dann gibts da noch so einen rotz wie, sie müssen die Interessen auch von dir wahren, dass haben sie bei mir in allen Bereichen!! 1 Gramm Gras hab ich mal über WhatsApp bestellt (Habs eh nicht bekommen aber wie beweist man das?)
und die haben mir wegen einer anderen Sache einen riesigen Stapel Nachrichten vorgelegt und gefragt, ob ich die mal sehen will ... hab ich gefragt ob er mir damit irgendwas sagen will oder wo der Schuh drückt .. nichts ist da gekommen und da wird auch nix mehr kommen!

Zuerst hat er so provokant durchgeblättert wie einen riesigen Katalog , deswegen hab ich auch gesehen dass die sehen wie ich die Leute einspeichere .. das war aber das einzige was neu war. Meine Nachrichten kenn ich ja und wenn du nur über Telefon zu deinem Zeug kommst, dann lass es lieber gleich!!!

Aussage verweigern , vor Gericht Therapie vor Strafe beantragen und zugeben das du mehrere Probleme hast und deswegen Drogen nimmst. Drogenkonsum sind ja nur die Symptome für was anderes !

derbetrogene0815
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Re: Vorladung der Polizei wegen Suchtmittel

Beitrag von derbetrogene0815 » 06.05.2018, 17:31

Bin kein Jurist aber wenn ich wo falsch liege, bitte liebe Juristen klärt mich doch auf :-)

Ich muss den Zettel mal suchen, wie das damals mit der Anzeige geendet ist aber es war recht komisch formuliert. Für mich sah das nicht nach einer Zurücklegung aus. Die waren in meiner Jugend ja immer auf 2 Jahre befristet xD

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