offene Brandschutztür im Mehrparteienhaus
Verfasst: 12.04.2018, 16:48
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein müssiges Thema und zwar, die offene, aufgekeilte Brandschutztüre.
Ich habe der Hausverwaltung den Missstand schon x mal gemeldet, dass eine Mitbewohnerin die Brandschutztüre ständig/täglich ein paar mal, aufkeilt. Das geht nun schon ca. 2 Jahre so!
Seitens der Hausverwaltung geschieht nichts. Diese sagt nur, dass die Mitbewohnerin im Falle eines Brandes die Verantwortung für Folgen durch das Aufkeilen der Brandschutztüre entstanden sind, haftet!
Nun ist die Feder der Brandschutztüre so ausgedehnt, dass die Brandschutztüre nicht mehr schließt und ein Spalt von ca. 100 - 150 mm offen stehen bleibt.
Meine Fragen an Sie wäre:
welches Gesetz schreibt vor, dass eine Brandschutztüre (ohne Offenhaltung) nicht offen verkeilt werden darf und wie kann ich vorgehn, damit ein sicherer Zustand durch geschlossener Brandschutztüre erreicht wird.
Mit der Bitte um Hilfe,
mit freundlichen Grüßen
ich habe ein müssiges Thema und zwar, die offene, aufgekeilte Brandschutztüre.
Ich habe der Hausverwaltung den Missstand schon x mal gemeldet, dass eine Mitbewohnerin die Brandschutztüre ständig/täglich ein paar mal, aufkeilt. Das geht nun schon ca. 2 Jahre so!
Seitens der Hausverwaltung geschieht nichts. Diese sagt nur, dass die Mitbewohnerin im Falle eines Brandes die Verantwortung für Folgen durch das Aufkeilen der Brandschutztüre entstanden sind, haftet!
Nun ist die Feder der Brandschutztüre so ausgedehnt, dass die Brandschutztüre nicht mehr schließt und ein Spalt von ca. 100 - 150 mm offen stehen bleibt.
Meine Fragen an Sie wäre:
welches Gesetz schreibt vor, dass eine Brandschutztüre (ohne Offenhaltung) nicht offen verkeilt werden darf und wie kann ich vorgehn, damit ein sicherer Zustand durch geschlossener Brandschutztüre erreicht wird.
Mit der Bitte um Hilfe,
mit freundlichen Grüßen