Gebührengesetz
Verfasst: 05.07.2006, 16:45
Ein Kreditvertrag eines Devisenausländers muss ja nicht vergebührt werden. Wie sieht es aus wenn nun als Sicherheit eine Pfandbestellungsurkunde zu einer Liegenschaft im Inland hereingenommen wird - muss diese vergebührt werden?
Und wenn nein wie sieht es aus wenn ich diese PBU einem Deviseninländer Kredit widme? - muss ich dann nachvergebühren??
Danke für die Hilfe schon im Vorraus.
Und wenn nein wie sieht es aus wenn ich diese PBU einem Deviseninländer Kredit widme? - muss ich dann nachvergebühren??
Danke für die Hilfe schon im Vorraus.