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Hausrecht

Verfasst: 11.04.2018, 08:53
von Ragnar
Hallo,

ich habe da mal eine Frage wie ist das Gesetzlich geregelt im Bezug auf das Hausrecht am Arbeitsplatz bzw. in der Öffenlichtkeit?

Ich arbeite in einem Baumarkt und dort wird meine Tätigkeit passiv wie aktiv gestört von Personen die durch Ladehilfen Finanziellemitteln erbetteln.

Eigentlich hätte ich auch nichts dagegen, wenn dessen Auftreten nicht störend wären.

Mein Marktleiter hat mich auch aufgefordert diese vom Platz zu verweisen, als ich das bei einem versuchte musste ich eine körperliche Aussernandersetzung befürchten woraufhin ich mich frage was für Rechte habe ich?

Ich scheue mich nicht vor einem Kampf weil ich feige bin sondern weil ich der Meinung bin das jedes Leben wichtig ist und es ein unumstrittenes Gesetz gibt "Auf jede Aktion folgt eine Reaktion!".

Sollte ich mich dennoch gegen diese Person körperlich verteidigen was für Rechte habe ich?
Ich meine früher hätte man sich mal geprügelt und dann sich die Hand gegeben, heute muss man befürchten danach angeklagt zuwerden.

Re: Hausrecht

Verfasst: 11.04.2018, 13:12
von schanzenpeter
"Personen die durch Ladehilfen finanzielle Mittel erbetteln."
Gebt ihnen nichts, dann werden sie auch nicht mehr ladehelfen.
Wo ist das Problem?

Re: Hausrecht

Verfasst: 11.04.2018, 17:58
von Das_Pseudonym
Weil es manche trotzdem machen.
Man kann trotzdem die Polizei rufen wenn man das Hausrecht hat.

Re: Hausrecht

Verfasst: 12.04.2018, 09:06
von Ragnar
Danke für Eure Antwort.

Leider ist es so das man zwar die Polizei rufen kann diese aber ebenfalls nichts machen kann.

Re: Hausrecht

Verfasst: 12.04.2018, 09:59
von Das_Pseudonym
Wenn es sich um ein Firmen Gelände handelt kannst du jeden von diesen davon entfernen lassen.