Kaufvertrag Wohnung: schad- und klaglos halten

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CP28
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Kaufvertrag Wohnung: schad- und klaglos halten

Beitrag von CP28 » 09.04.2018, 21:02

Ich möchte eine Wohnung kaufen. Die Verkäuferin ist verstorben und die Liegenschaft wird durch einen Verlassenschaftskurator (setzt Kaufvertrag auf) veräußert. Ich habe den Kaufvertrag prüfen lassen, die Liegenschaft wird Geldlastenfrei übergeben und die meisten anderen Punkte sind völlig in Ordnung - soweit alles O.K....

Das einzige was meiner Meinung nach im Vertrag noch adjustiert werden sollte, ist ein Punkt im Vertrag:
"Als Verrechnungsstichtag gilt der dem rechtskräftigen gerichtlichen
Genehmigungsbeschluss folgende Monatserste.
Ab diesem Datum gehen Nutz und Last, Gefahr und Vorteil auf den Käufer. D.h., dass ab diesem Zeitpunkt der Käufer auch alle laufenden Betriebskosten an die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Expose Hausverwaltungen xxxx, zu bezahlen hat.
Sämtliche Abgaben und Gebühren bis zu diesem Datum gehen zu Lasten bzw. zum Vorteil der Verkäuferin.
Sämtliche Abgaben und Gebühren ab diesem Datum gehen zu Lasten bzw. zum Vorteil des Käufers. Dies betrifft auch die auf dem Grundstück gesetzlich haftenden Forderungen."


Bei diesem Punkt würde ich als Käufer noch gerne des Zusatz:
"...Sämtliche Abgaben und Gebühren bis zu diesem Datum gehen zu Lasten bzw. zum Vorteil der Verkäuferin. Diesbezüglich hält die Verkäuferin den Käufer schad-, klag- und exekutionslos...."

Diese Änderung möchte der Verlassenschaftskurator auf keinen Fall in den Vertrag nehmen! Seine Gründe:
-Die Verkäuferin ist bereits verstorben und diese Formulierung ist seines Erachtens nach weder passend noch richtig und
-er keine Gewährleistung für irgendwelche Belastungen auf die Wohnung geben kann, da er lediglich Nachlassverwalter ist...


Zu meinen Fragen:
Hat der Verlassenschaftskurator mit seiner Aussage recht und meine Forderung ist "zahnlos"?
Welche Risiken habe ich, wenn ich diesen Punkt nicht in den Vertag nehme und trotzdem die Wohnung kaufen möchte?



MG
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Re: Kaufvertrag Wohnung: schad- und klaglos halten

Beitrag von MG » 10.04.2018, 17:41

Die Formulierung ist auch nichts anderes/besseres, als das, was schon davor steht. Die Verkäuferin (Verlassenschaft) ist verpflichtet, bis zur Übergabe alles zu bezahlen. Welchen zusätzliche Effekt erhoffen Sie sich von "schad- und klaglos etc."?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

MG
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Re: Kaufvertrag Wohnung: schad- und klaglos halten

Beitrag von MG » 10.04.2018, 17:42

Die Formulierung ist auch nichts anderes/besseres, als das, was schon davor steht. Die Verkäuferin (Verlassenschaft) ist verpflichtet, bis zur Übergabe alles zu bezahlen. Welchen zusätzliche Effekt erhoffen Sie sich von "schad- und klaglos etc."?
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