Eigentumserwerb: Ausländer
Verfasst: 05.07.2006, 16:28
Hallo,
ich hätte da einige Fragen zu diesem Thema.
Wenn ein Ausländer eine Eigentumswohnung erwerben will,so wird von der Grundverkehrskommision geprüft ob der Bedarf blabla ....
Wie ist das bei Firmen,ich glaube mich zu erinnern dass die Firma ebenfalls diesen Weg gehen muss wenn Sie überwiegend in ausl. Besitz ist ......
Wie kann eine Firma ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen ?
Andere Kriterien?
Wie verhält sich das bei EU-Bürgern bzw. Firmen aus dem EU-Raum (zb. deutsche Gmbh)? zb. wenn Eu-Bürger Mehrheitseigentümer sind?
Anders gefragt,was ist wenn eine türkisch-russische* Fondgesellschaft Immobilien kauft,ich kann mir nicht vorstellen dass die sich bei der Grundverkehrskommision "anstellen" müssen .... (mal abgeshen von Vit. B)
Danke im Voraus
* ist willkürlich gewählt,meinetwegen chinesisch-nigerianisches Anlageunternehmen oder was auch immer....
ich hätte da einige Fragen zu diesem Thema.
Wenn ein Ausländer eine Eigentumswohnung erwerben will,so wird von der Grundverkehrskommision geprüft ob der Bedarf blabla ....
Wie ist das bei Firmen,ich glaube mich zu erinnern dass die Firma ebenfalls diesen Weg gehen muss wenn Sie überwiegend in ausl. Besitz ist ......
Wie kann eine Firma ein dringendes Wohnbedürfnis nachweisen ?
Andere Kriterien?
Wie verhält sich das bei EU-Bürgern bzw. Firmen aus dem EU-Raum (zb. deutsche Gmbh)? zb. wenn Eu-Bürger Mehrheitseigentümer sind?
Anders gefragt,was ist wenn eine türkisch-russische* Fondgesellschaft Immobilien kauft,ich kann mir nicht vorstellen dass die sich bei der Grundverkehrskommision "anstellen" müssen .... (mal abgeshen von Vit. B)
Danke im Voraus
* ist willkürlich gewählt,meinetwegen chinesisch-nigerianisches Anlageunternehmen oder was auch immer....