Bankfälligstellung

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Kalina
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Bankfälligstellung

Beitrag von Kalina » 07.04.2018, 12:05

Wer weiß da genaueres? Ich habe hier einen Fall, bei dem Die Bank vor mehr als 5 Jahren sowohl den Kredit, die Kreditkarten und auch das Konto ( jeweils Überziehungsrahmen ) fällig gestellt hat und die Konten gesperrt hat. Bisher gab es aber nur Schreiben von Inkassobüros bzw. Anwälten mit der Zahlungsaufforderung. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie lange die Bank Zeit hat, diese Beträge ein zu klagen? Als Kaufmann weiß ich, dass unbezahlte Rechnungen, die nicht innerhalb von drei Jahren nach Zahlungsfälligkeit eingeklagt werden, verfallen und nicht mehr einklagbar/einbringbar sind. Wie ist das bei den gekündigten/fälliggestellten Konten der Banken? Haben die die selben Fristen? Danke für die Infos.



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Bankfälligstellung

Beitrag von Hank » 08.04.2018, 03:39

nur normale Geldforderungen wie offene Teilzahlungen, Mieten oder Kaufpreise verjähren in der Regel innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit bzw. dem letzten geeigneten Betreibungsversuch.

Die Verjährungsfrist der meisten anderen Rechte beträgt allerdings 30 Jahre, z.B. auch alle rechtskräftig festgestellten Forderungen (Exekutionstitel)

Grundsätzlich will die Bank ja nicht klagen, sondern nur ihr Geld zum vereinbarten Zeitpunkt wiedersehen und kommt Ihnen so gut es geht entgegen

Vielleicht sich mit der örtlichen Schuldnerberatung in Verbindung setzen.

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