§7 (2) StGB ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
a684dd572b1887661782981659331eed_76
Beiträge: 12
Registriert: 12.03.2018, 15:26

§7 (2) StGB ?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_76 » 05.04.2018, 16:45

In welchen Fällen kommt der § 7 Abs. 2 vor bzw. zur Anwendung?



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: §7 (2) StGB ?

Beitrag von lexlegis » 05.04.2018, 20:27

Bei Erfolgsqualifikationen.

Charakterisiert durch:

"Hat die Tat.........zur Folge"

In § 201 (2) StGB zum Beispiel.

Vorsicht! "Besondere Erniedrigung und qualvoller Zustand" sind Deliktsqualifikationen, auf die der Täter Vorsatz braucht.

Wegen der neuen verba legalia des § 84 (1) und (4) StGB ist die Erwähnung der "Siebenzwei-Folge" (§ 7 Abs 2 StGB) bei einer schweren KV nicht mehr notwendig.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 44 Gäste