Neubau eines Zaunes
Verfasst: 04.07.2006, 09:35
Hey!
Es geht um Folgendes: Unser Zaun muss erneuert werden. Das Problem ist, wie so oft, ein "schwieriger" Nachbar, dessen Standpunkt ist "Messen dürfen sie, sonst aber gar nichts".
Somit zur Frage: Inwieweit hat er das Recht, uns zu verbieten seine Einfahrt zu betreten um den Zaun zu erneuern? Der Anteil des Zaunes (als Grenze zu seinem Grundstück) an der Gesamtlänge des Zaunes beträgt ca. 30 %.
Schließlich müssten wir dafür einstehn, sollte ihm durch den baufälligen Zaun irgendein Schaden erwachsen...
Es handelt sich um einen Holzzaun, sprich Querbalken und darauf montierte Holzschindeln.
Ein weiteres Detail: Da wiederum andere Nachbarn bei ihrem Hausbau angeblich den Asphalt seiner Einfahrt beschädigt haben, soll dieser ausgetauscht werden. Unser Zaun-Neubau sollte also vor der Neuasphaltierung passieren (Korbsteine, in denen sich die Zaunpfosten befinden, die ersetzt werden müssen etc...), und wir würden uns weiters an den Kosten der Neuasphaltierung beteiligen.
Daher ein 2. Mal die Frage: Kann er sich bei einem derartigen Entgegenkommen unsererseits wirklich komplett querstellen und uns den Zugang verbieten.
Vielen Dank im Vorhinein
mfG
Alex
Es geht um Folgendes: Unser Zaun muss erneuert werden. Das Problem ist, wie so oft, ein "schwieriger" Nachbar, dessen Standpunkt ist "Messen dürfen sie, sonst aber gar nichts".
Somit zur Frage: Inwieweit hat er das Recht, uns zu verbieten seine Einfahrt zu betreten um den Zaun zu erneuern? Der Anteil des Zaunes (als Grenze zu seinem Grundstück) an der Gesamtlänge des Zaunes beträgt ca. 30 %.
Schließlich müssten wir dafür einstehn, sollte ihm durch den baufälligen Zaun irgendein Schaden erwachsen...
Es handelt sich um einen Holzzaun, sprich Querbalken und darauf montierte Holzschindeln.
Ein weiteres Detail: Da wiederum andere Nachbarn bei ihrem Hausbau angeblich den Asphalt seiner Einfahrt beschädigt haben, soll dieser ausgetauscht werden. Unser Zaun-Neubau sollte also vor der Neuasphaltierung passieren (Korbsteine, in denen sich die Zaunpfosten befinden, die ersetzt werden müssen etc...), und wir würden uns weiters an den Kosten der Neuasphaltierung beteiligen.
Daher ein 2. Mal die Frage: Kann er sich bei einem derartigen Entgegenkommen unsererseits wirklich komplett querstellen und uns den Zugang verbieten.
Vielen Dank im Vorhinein
mfG
Alex