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Zusammenzählen der Straftaten?

Verfasst: 27.03.2018, 17:50
von a684dd572b1887661782981659331eed_76
Wenn eine Person A vor einem österreichischen Gericht steht, und ihm der § 88 (4) 1 Strafsatz StGB und der § 94 (1) StGB nachgewiesen werden, werden dann die beiden Strafsätze zusammengezählt oder zählt der höhere Strafsatz?

Re: Zusammenzählen der Straftaten?

Verfasst: 28.03.2018, 10:28
von lexlegis
Gemäß § 28 Abs 1 Satz 1 StGB ist nur auf eine einzige Strafe zu erkennen. Gemäß § 28 Abs 1 Satz 2 StGB ist der Täter nach dem Strafsatz des Delikts mit der höheren Strafdrohung zu bestrafen. Die Strafsätze werden nicht kumuliert. Formelle Subsidiarität (§ 94 Abs 4 StGB) greift hier noch nicht, daher stehen die beiden Delikte in echter Konkurrenz und der Täter ist gemäß § 28 StGB nach dem Strafsatz des § 94 Abs 1 StGB zu bestrafen.

Wofür brauchen Sie diese "Lösung"? Das klingt für mich sehr nach Klausurfragen.

Re: Zusammenzählen der Straftaten?

Verfasst: 28.03.2018, 13:16
von a684dd572b1887661782981659331eed_76
Ich lernen an der Uni Strafrecht und arbeite mich gerade durch Übungsfälle von verschiedenen Prof. durch. Vielen lieben Dank.