Zusammenzählen der Straftaten?
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Zusammenzählen der Straftaten?
Wenn eine Person A vor einem österreichischen Gericht steht, und ihm der § 88 (4) 1 Strafsatz StGB und der § 94 (1) StGB nachgewiesen werden, werden dann die beiden Strafsätze zusammengezählt oder zählt der höhere Strafsatz?
Re: Zusammenzählen der Straftaten?
Gemäß § 28 Abs 1 Satz 1 StGB ist nur auf eine einzige Strafe zu erkennen. Gemäß § 28 Abs 1 Satz 2 StGB ist der Täter nach dem Strafsatz des Delikts mit der höheren Strafdrohung zu bestrafen. Die Strafsätze werden nicht kumuliert. Formelle Subsidiarität (§ 94 Abs 4 StGB) greift hier noch nicht, daher stehen die beiden Delikte in echter Konkurrenz und der Täter ist gemäß § 28 StGB nach dem Strafsatz des § 94 Abs 1 StGB zu bestrafen.
Wofür brauchen Sie diese "Lösung"? Das klingt für mich sehr nach Klausurfragen.
Wofür brauchen Sie diese "Lösung"? Das klingt für mich sehr nach Klausurfragen.
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Re: Zusammenzählen der Straftaten?
Ich lernen an der Uni Strafrecht und arbeite mich gerade durch Übungsfälle von verschiedenen Prof. durch. Vielen lieben Dank.
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