Freispruch bei seelischer Grausamkeit ?!

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derbetrogene0815
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Freispruch bei seelischer Grausamkeit ?!

Beitrag von derbetrogene0815 » 27.03.2018, 15:54

Guten Tag,

Ich wurde in einem Unternehmen belogen, benützt, betrogen und ausgebeutet. Arbeitszustände bzw Sicherheit etc. war unter aller Sau !!!

Trotzdem bin ich meinem Job mir sehr viel Leidenschaft nachgekommen.

Ich würde wegen einer üblen Lüge des Abteilungsleiter fristlos entlassen und da ich eine schizodoide Persönlichkeitsstörrung habe .. war dies keine leichte "Phase" für mich.

Ich habe also irgendwann die Kontrolle verloren und dem Unternehmer geschrieben, dass ich mein Geld will was mir zusteht und wenn ich es nicht bekommen werde, dass ich jeden zeigen werde was er und sein Unternehmen für ein Betrüger ist!!

Nun, ich hab sogar nochmals die Kontrolle verloren und den Unternehmer mittels sprachnachrichten beschimpft.

Wäre ja nicht außergewöhnliches, wobei versende ich normal NIE Sprachnachrichten. Ich hab wirklich zum 2ten mal die Kontrolle verloren & ihm das gesagt, was nun jeder öffentlich sehen kann!!! Ich habe auch bedauerlicherweise mich falsch ausgedrückt und geschrieben, dass ich ihn öffentlich zerfetzten werde. Damit war aber wie aus Nachrichten davor ersichtlich, dass ich gemeint habe, dass ich jeden in der Öffentlichkeit zeigen werde was er für ein Betrüger ist!!

Diese Anzeige wurde aber eingestellt (weil ja schon ein Verfahren ausständig war xD )

Bis auf die Sache mit dem Geld würde ich sogesehen sagen, sind alle so eingetroffen wie ich es "ihm" mitgeteilt habe!!!


Ich habe vorerst 17 Beweisanträge mit Bissl über 200 Seiten über seine Betrügerein, marktverbrechen heute mittels digitalen System in meinem Verfahren wo ich als Angeklagter wird eingebracht. Diese belegen aber jetzt schon gewerbsmäßigen Betrug eindeutig !!

Ich wurde deswegen zum Schluss in dem Unternehmen so schlecht behandelt, weil mir alle bedenklichen Situationen bzw Betrügerein aufgrund meiner Verhaltensstörrung sofort ins Auge sticht und ich es einfach ansprechen MUSSTE. Mir war das Unternehmen wichtig und wollte an der Qualität und bei den Arbeitsabläufen einiges verbessern ... dies wird aber anscheinend nie gewünscht und ich kann meine Gedanken aber auch nicht ausschalten.

So nun da die Schuld des Unternehmers schwerwiegend ist und er mir auch nach meiner Kündigung per Nachrichten seelische Grausamkeiten angetan hat und mich permanent in Unruhe versetzt hat, ist es nur eine Frage der der Zeit bis er angeklagt wird.

Besteht nun hier die Möglichkeit mein Verfahren vorläufig auszusetzen um zuerst seine Schuld zu klären, da dies ja für meine Verurteilung meiner Meinung nach ja berücksichtig werden müsste.

Ich war noch nie freiwillig in Therapie, da ich eigentlich gut damit leben kann solang mich keiner probiert zu fixken!!

Ich habe aber bereits abgegeben, welche Störung ich habe, dass es mir leid tut, meine Schuld eingesehen habe und dass ich Überhaupt keine Kontrolle über mich hatte wie ich diese Nachrichten "getätigt" habe !! Es heist ja bekanntlich so: Therapie vor Strafe ?

Wenn dies alles scheitern sollte, so steht mir hier doch eine diversion auch zu ?? Ich hatte meine letze Verhandlung vor knapp 6 Jahren, seitdem war nie wieder was !!

Was mich auch noch BRENNEND interessieren würde: Da das Unternehmen bzw der Unternehmer selbst eine hohe Position beim stadtmarketing hatte ... würde ich diese gerne auch umgehend meine beweisanträge vorlegen. Ich hab sie ja der Staatsanwaltschaft zugeschickt und das Unternehmen betrügt auch mit Dienstleistungen und Produkte in der Öffentlichkeit !!

Danke , Lg



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