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Reaktion auf Fortführungsantrag

Verfasst: 27.03.2018, 11:44
von Tirolfan
Guten Morgen,

folgender Fall:

Kollisionsunfall beim Skifahren

Unfallopfer wird per Heli abtransportiert, Unfallverursacher wird von der Pistenrettung abtransportiert.

Der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen den Unfallverursacher ein. Ihm konnte keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Das Unfallopfer stellt einen verfristeten (2 Wochen zu spät) und nicht gesetzesgemäßen (kein Vorliegen neuer Beweise, etc.) Fortfühungsantrag.

Der Staatsanwalt bleibt dabei und möchte das Ermittlungsverfahren nicht fortführen, übergibt dementsprechend den Fall ans Landesgericht.

Das Landesgericht räumt dem Unfallverursacher binnen 14 Tagen gegen den Fortführungsantrag des Unfallopfers zu äußern.

Sollte der Unfallverursacher in irgend einer Weise tätig werden, sich äußern oder auf die Ausführungen des Staatsanwaltes vertrauen? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht das Ermittlungsverfahren, trotz des weder frist- noch gesetzesgemäßen Fortführungsantrag des Unfallverursachers, wieder aufnimmt?

Viele Dank für eure Einschätzungen :)

Re: Reaktion auf Fortführungsantrag

Verfasst: 06.04.2018, 04:04
von Hank
wie bei einem Verkehrsunfall wird automatisch bei Personenschäden eine Strafanzeige erstattet, damit der Verursacher verschiedene Rechte erhält, z.B. Aussageverweigerung um sich nicht selber zu belasten.

Beim Strafprozess herrscht Amtsbetrieb, d.h. man wird schon noch explizit zur Stellungnahme aufgefordert, auch mit Hilfe der Polizei, die dann ggf. vor der Tür steht.

Für das Unfallopfer wäre ein Strafprozess bequemer, weil er sich dann als Privatbeteiligter dem Verfahren anschließen kann und ohne Anwalts- und Gerichtskosten ein standardgemäßes Schmerzensgeld zugesprochen bekommt.

Viel wahrscheinlicher jedoch ist, dass Sie bald eine Schadenersatz-Rechnung von einem Anwalt bekommen, der im Fall des Fall auch einen Zivilprozess gegen Sie als Verursacher führt.

Re: Reaktion auf Fortführungsantrag

Verfasst: 25.04.2018, 14:30
von Tirolfan
Danke für die Antwort.

Zu dem Unfall hat der Verursacher ja schon bei der Polizei in Österreich eine Aussage gemacht. Darauf beruhend hat der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt.

Die Frage war ja her ob der Verursacher sich zu dem verfristeten Fortführungsantrag des Opfers äußern soll.
Ist aber jetzt ohnehin egal da auch diese Frist verstrichen ist.

Bis heute habe ich keinen Entscheid ob das Landesgericht den Fall wieder aufrollen möchte oder den Fortführungsantrag abweist.

Den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch erwarte ich jeden Tag aber bisher kommt nichts.

Re: Reaktion auf Fortführungsantrag

Verfasst: 26.04.2018, 10:34
von MG
Tipp nebenbei: Haben Sie abgeklärt, ob Sie für diesen Vorfall Schutz durch eine Haftpflichtversicherung haben?

In vielen Fällen ist so etwas (ohne dass die Versicherten davon wissen) bei Hausratsversicherung, Alpenverein, ÖAMTC, Kreditkarte etc. etc. vielleicht versteckt dabei.

Wenn ja, ist es wichtig, ehestmöglich eine Schadensmeldung zu machen (egal, ob man schuld ist oder nicht).

Re: Reaktion auf Fortführungsantrag

Verfasst: 05.05.2018, 12:01
von derbetrogene0815
Hank hat geschrieben:
06.04.2018, 04:04
wie bei einem Verkehrsunfall wird automatisch bei Personenschäden eine Strafanzeige erstattet, damit der Verursacher verschiedene Rechte erhält,

Bei mir wurde vom Krankenhaus keine Anzeige erstattet und nun verweist mich die Versicherung darauf, dass sie mir nix zahlen können da keine Anzeige vorliegt ?!

Wie lange habe ich das Recht / die Frist die Sache bzw den Unfall selbst noch anzuzeigen ?