Reaktion auf Fortführungsantrag
Verfasst: 27.03.2018, 11:44
Guten Morgen,
folgender Fall:
Kollisionsunfall beim Skifahren
Unfallopfer wird per Heli abtransportiert, Unfallverursacher wird von der Pistenrettung abtransportiert.
Der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen den Unfallverursacher ein. Ihm konnte keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Das Unfallopfer stellt einen verfristeten (2 Wochen zu spät) und nicht gesetzesgemäßen (kein Vorliegen neuer Beweise, etc.) Fortfühungsantrag.
Der Staatsanwalt bleibt dabei und möchte das Ermittlungsverfahren nicht fortführen, übergibt dementsprechend den Fall ans Landesgericht.
Das Landesgericht räumt dem Unfallverursacher binnen 14 Tagen gegen den Fortführungsantrag des Unfallopfers zu äußern.
Sollte der Unfallverursacher in irgend einer Weise tätig werden, sich äußern oder auf die Ausführungen des Staatsanwaltes vertrauen? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht das Ermittlungsverfahren, trotz des weder frist- noch gesetzesgemäßen Fortführungsantrag des Unfallverursachers, wieder aufnimmt?
Viele Dank für eure Einschätzungen
folgender Fall:
Kollisionsunfall beim Skifahren
Unfallopfer wird per Heli abtransportiert, Unfallverursacher wird von der Pistenrettung abtransportiert.
Der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen den Unfallverursacher ein. Ihm konnte keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Das Unfallopfer stellt einen verfristeten (2 Wochen zu spät) und nicht gesetzesgemäßen (kein Vorliegen neuer Beweise, etc.) Fortfühungsantrag.
Der Staatsanwalt bleibt dabei und möchte das Ermittlungsverfahren nicht fortführen, übergibt dementsprechend den Fall ans Landesgericht.
Das Landesgericht räumt dem Unfallverursacher binnen 14 Tagen gegen den Fortführungsantrag des Unfallopfers zu äußern.
Sollte der Unfallverursacher in irgend einer Weise tätig werden, sich äußern oder auf die Ausführungen des Staatsanwaltes vertrauen? Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Landgericht das Ermittlungsverfahren, trotz des weder frist- noch gesetzesgemäßen Fortführungsantrag des Unfallverursachers, wieder aufnimmt?
Viele Dank für eure Einschätzungen