Strafantrag - verteidigen?
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Strafantrag - verteidigen?
Kann der Angeklagte etwas gegen den Strafantrag, den der Staatsanwalt im BG einreicht, tun? ( sich wehren )?
Re: Strafantrag - verteidigen?
Das Einzelrichterverfahren (Verfahren vor BG oder LG als ER) kennt keinen Einspruch gegen den Strafantrag. Der Strafantrag wird vom Gericht amtswegig überprüft (§ 485 StPO). Die amtswegige Überprüfung des Strafantrages dient der Wahrung der Interessen des Angeklagten.
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