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mit Vorbehalt unterschreiben

Verfasst: 24.03.2018, 17:23
von Mirac4711
Was bedeutet das?
Im speziellen Fall geht es um Nachbarn, die gerne ihren Balkon verbauen möchten. Dazu benötigen sie die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Nun hat ein Nachbar mit Vorbehalt unterschrieben.
Was bedeutet das? Müssen sie wieder alles Rückbauen, wenn er seine Vorbehalte geltend macht? Wie lange gilt so ein Vorbehalt?
Danke für eine Antwort!

Re: mit Vorbehalt unterschreiben

Verfasst: 26.03.2018, 10:59
von MG
Der einfache Zusatz "mit Vorbehalt" ohne Hinweis darauf, was denn eigentlich vorbehalten werden soll, ist für alle Beteiligten wertlos, da im ERnstfall (Streitfall) nicht klar ist, ob und in welcher Form die Unterschrift gelten sollte. Es ist dies ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der reine Zusatz "unter Vorbehalt" sinnvoll wäre.

Besser ist es, klar dazu zu schreiben, was man sich vorbehält.

Also z.B. "vorbehaltlich Einhaltung des einheitlichen Erscheinungsbildes", "vorbehaltlich Zustimmung der Mehrheit" , " vorherige Vorlage des Einreichplanes" oä.