Hundesteuer

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kmosch.rs
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Hundesteuer

Beitrag von kmosch.rs » 22.03.2018, 15:39

Grüß euch bin neu hier, das erste mal das ich auf dem Faden stehe.
Habe letztes Jahr in einer Gemeinde gewohnt und meine Hundesteuer abgeführt für meine beiden Hunde. Dann bin ich im November nach Linz gezogen. Dort habe ich dann für 2018 die Hundesteuer abgeführt. Danach habe ich ein Schreiben inkl Mahnung bekommen das ich die Hundesteuer von 108€ für das Jahr 2017/2018 abgeben muss, lt. Magistrat muss ich die Differenz abführen auf das komplette letzte Jahr also 60€ in Alberndorf zu 108€ in Linz, also 48€.
Die letzten Jahre wie ich Umgezogen bin habe ich immer im Kalenderjahr die Hundesteuer in der am Anfangs wohnhaften Gemeinde abgegeben, und in den anderen Gemeinden wurde mir gesagt das ich nichts mehr zahlen muss.

Kann mich jemand bitte über die Hundesteuer und Gesetzte aufklären? Da ich nicht bereit bin das Geld zu zahlen. Und wenn nötig werde ich auch vor Gericht ziehen, da die ganze Hundesteuer Geschichte österreichweit nicht nachvollziehbar und erklärbar ist, da die nötigen Gesetzte und weiteres fehlen.

Lg



isidoro
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Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Hundesteuer

Beitrag von isidoro » 09.04.2018, 19:06

Die Hundesteuer ist landesgesetzlich geregelt, d.h. in Österreich gibt es 9 Hundesteuergesetze. Aufgrund dieser landesgesetzlichen Grundlage können die Gemeinden eine Hundesteuer verordnen. Die Gemeinden können auch die Höhe der Hundesteuer nach Hundeart (z.B. Berufshunde, Wachhunde, sonstige Hunde) und nach deren Ausbildung (Hundeschule besucht ja oder nein) und die Fälligkeit nach dem freien Beschlussrecht festlegen. Ein Bürgermeister ist z.B. ein Hundeliebhaber, ein anderer ein Hundehasser. Da gibt`s in Österreich 2000 Gemeinden, daher ist kein einheitlicher Steuersatz gegeben. Sollten steuerliche Probleme mit Gemeinden auftreten, dann verlangen Sie vom Bürgermeister eine Hundesteuerverordnung und einen Hundesteuerbescheid. Diese zwei Sachen müssen mit den jeweiligen Landesgesetz übereinstimmen, wenn das nicht der Fall ist, brauchen Sie keine Hundesteuer bezahlen.

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