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ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 28.06.2006, 09:42
von JUSLINE
in unserem haus in nö (9 wohnungen im eigentum) gibt es eine person die in ihrer wohnung eine ziege hält. die geruchsbelästigung kann sich jeder vorstellen.
wer kann ihr das verbieten? hausverwaltung, baubehörde, amtstierarzt?
bis jetzt ist es so, dass sich niemand zuständig fühlt - hausverwaltung sagt der amtstierarzt ist zuständig, amtstiersarzt sagt, die baubehörde muss was tun, baubehörde sagt amtstierarzt ist zuständigt usw.
die dummen dabei sind alle anderen bewohner.
RE: ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 29.06.2006, 08:59
von karli
ich weiss leider nicht in welchem bundesland du wohnst - jedes hat andere baugesetze.
aber z.b. bei mir in oö ist es so, dass in wohngebieten und das dürfte bei 9 wohnungen zutreffen keine "nutztierhaltung" (kühe, schafe, hühner,...) erlaubt ist. dies trifft natürlich auch auf die ziege zu. - zuständig ist daher die baubehörde - das gemeindeamt bzw. magistrat.
lg
karli
RE: ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 29.06.2006, 09:15
von JUSLINE
ich wohne in nö, und hab die bauordnung schon durchgelesen aber nicht wirklich was gefunden.
mich würde vor allem der paragraph interessieren, der
in meinem fall relevant ist bzw. ist es möglich dass die gemeinde als gesundheitsbehörde einschreiten muß?
danke für die hilfe
RE: ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 29.06.2006, 09:27
von karli
ich würde mal das raumordnungsgesetz (rog) durchsuchen - dort müsstest du das gewünschte finden.
lg
karli
RE: ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 01.07.2006, 11:22
von MEMIL
Ist die Lärmbelästigung für die Ziege oder für die Bewohner unerträglich?

))))
RE: ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 01.07.2006, 20:27
von JUSLINE
von lärmbelästigung war nicht die rede, sondern von geruchsbelästiung. und wer da wem belästigt, wird hoffentlich ohne weitere erklärung klar sein.
obwohl das andauernde meckern der ziege auch nicht zu den schönen dingen im leben gehört.
RE: ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 01.07.2006, 20:37
von MEMIL
Also ernst gemeint: Bei Geruchtbelästigung, brauchen Sie nur eine Anzeige beim Gesundheitsamt (Magistrat) und die Ziege wird auf Gulasch promoviert! Darüber besteht keinen Zweifel!
RE: ziegenhaltung in eigentumswohnung
Verfasst: 16.07.2006, 20:01
von JUSLINE
Ich würde es - unabhängig vom Gesundheitsamt oder wenn dieses nichts tut - zivilrechtlich mit einer Immisonsunterlassungsklage versuchen, da der Geruch wohl über das ortsübliche Ausmaß hinausgeht.
Auch an eine Ausschlussklage der Wohnungs(mit)eigentümer gegen den Ziegenhalter wäre anzudenken. Manchmal reicht eine Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt "Ausschlussklage" und die Diskussion darüber, um den Tierhalter davon zu überzeugen, dass ihm seine Wohnung wichtiger sein sollte als das Tier.