untreue - veruntreuung - betrug
Verfasst: 17.03.2018, 09:23
hallo,
ich habe mal eine frage bzgl. erhaltungsfonds einer eigentumswohnungsgemeinschaft (eines hauses).
fakten:
haus mit einzeleigentümern. die hausverwaltung gibt einem fremden (der keine eigentumsrechte an diesem haus hat) OHNE beschluss oder zustimmung der eigentümer geld des erhaltungsfonds, das dieser in fonds anlegt. den eigentümern werden diese gelder immer als guthaben in der information über den erhaltungsfonds an die eigentümer ausgegeben, ohne dazuzuschreiben, dass diese gelder in fonds liegen. viele wissen es daher nicht, insbesondere auch neue eigentümer.
als die eigentümer im zuge einer hausverwaltungsänderung (übergabe, da sich die alte hausverwaltung auflöst) davon erfahren, wurde die rückführung der gelder auf das konto verlangt. es stellte sich heraus, dass die fonds nicht mehr vorhanden sind. auf zivirechtlichem weg haben die eigentümer über die neue hausverwaltung die gelder beim veranlager eingeklagt und über pfändungen und freiwillige zahlungen das geld wieder bekommen.
ist es trotzdem (der schaden zivilrechtlich beglichen wurde) versuchter betrug? untreue? veruntreuung? von wem: dem hausverwalter. der fremde ist mittäter/beitragstäter? und welche verjährungsfristen gibt es und wann beginnen diese zu laufen? betrag weit über € 3000.
ich habe mal eine frage bzgl. erhaltungsfonds einer eigentumswohnungsgemeinschaft (eines hauses).
fakten:
haus mit einzeleigentümern. die hausverwaltung gibt einem fremden (der keine eigentumsrechte an diesem haus hat) OHNE beschluss oder zustimmung der eigentümer geld des erhaltungsfonds, das dieser in fonds anlegt. den eigentümern werden diese gelder immer als guthaben in der information über den erhaltungsfonds an die eigentümer ausgegeben, ohne dazuzuschreiben, dass diese gelder in fonds liegen. viele wissen es daher nicht, insbesondere auch neue eigentümer.
als die eigentümer im zuge einer hausverwaltungsänderung (übergabe, da sich die alte hausverwaltung auflöst) davon erfahren, wurde die rückführung der gelder auf das konto verlangt. es stellte sich heraus, dass die fonds nicht mehr vorhanden sind. auf zivirechtlichem weg haben die eigentümer über die neue hausverwaltung die gelder beim veranlager eingeklagt und über pfändungen und freiwillige zahlungen das geld wieder bekommen.
ist es trotzdem (der schaden zivilrechtlich beglichen wurde) versuchter betrug? untreue? veruntreuung? von wem: dem hausverwalter. der fremde ist mittäter/beitragstäter? und welche verjährungsfristen gibt es und wann beginnen diese zu laufen? betrag weit über € 3000.