AGB, die andere AGB ausschließen
Verfasst: 16.03.2018, 13:24
AGB sollen ja eigentlich die Rahmenparameter für ein Geschäft definieren, also all die Kleinigkeiten, die nicht extra in den Vertrag geschrieben werden bzw. für den Fall, dass gar kein schriftlicher Vertrag existiert.
Da sollte man meinen, sofern einem die Regelungen im HGB ausreichen, bräuchte man keine AGB. Mit Privatkunden wirds so sein, aber Betriebe haben ja selber wieder AGB, die sie auch ihren Verkäufern aufdrängen wollen. Zum Teil gibts dann auch Formulierungen, dass nur die eigenen AGB gültig sind und sonst nichts akzeptiert wird.
Wie verhält es sich mit widersprüchlichen AGB? Kann, überspitzt gesagt, überhaupt ein Geschäft abgeschlossen werden? In der Praxis kommen solche Geschäfte jedenfalls vor. ["Wir bestellen X zu unseren AGB" - "Wir bestätigen Ihre Bestellung von X zu unseren AGB", Lieferung, Zahlung, kein Problem] Da die Bestellbestätigung streng genommen nicht 1:1 dem Bestellten entspricht, würde ich als Laie sagen, dass da kein Geschäft zustande kam. Also erst bei Lieferannahme? Bei Zahlung? ...
Hat es da Relevanz, wenn in den AGBs einer Partei steht, alle anderen AGB seien ausgeschlossen, oder verdreht bei sowas ein ganzer Gerichtssaal die Augen? Oder dürfte man sogar noch steigern, indem man seine eigenen AGB explizit von jeglichem Ausschluss durch Fremd-AGB ausschließt?
Ich habe auch schon AGB gesehen, welche die Regelungen des HGB widerholen - hat sowas im Streitfall Relevanz?
Wenn mir das HGB ausreichen würde, und ich bloß nicht von 20 Seiten AGB des Kunden erschlagen werden will, was müsste ich zu meinen AGB erklären, um das zu "kontern"?
Da sollte man meinen, sofern einem die Regelungen im HGB ausreichen, bräuchte man keine AGB. Mit Privatkunden wirds so sein, aber Betriebe haben ja selber wieder AGB, die sie auch ihren Verkäufern aufdrängen wollen. Zum Teil gibts dann auch Formulierungen, dass nur die eigenen AGB gültig sind und sonst nichts akzeptiert wird.
Wie verhält es sich mit widersprüchlichen AGB? Kann, überspitzt gesagt, überhaupt ein Geschäft abgeschlossen werden? In der Praxis kommen solche Geschäfte jedenfalls vor. ["Wir bestellen X zu unseren AGB" - "Wir bestätigen Ihre Bestellung von X zu unseren AGB", Lieferung, Zahlung, kein Problem] Da die Bestellbestätigung streng genommen nicht 1:1 dem Bestellten entspricht, würde ich als Laie sagen, dass da kein Geschäft zustande kam. Also erst bei Lieferannahme? Bei Zahlung? ...
Hat es da Relevanz, wenn in den AGBs einer Partei steht, alle anderen AGB seien ausgeschlossen, oder verdreht bei sowas ein ganzer Gerichtssaal die Augen? Oder dürfte man sogar noch steigern, indem man seine eigenen AGB explizit von jeglichem Ausschluss durch Fremd-AGB ausschließt?
Ich habe auch schon AGB gesehen, welche die Regelungen des HGB widerholen - hat sowas im Streitfall Relevanz?
Wenn mir das HGB ausreichen würde, und ich bloß nicht von 20 Seiten AGB des Kunden erschlagen werden will, was müsste ich zu meinen AGB erklären, um das zu "kontern"?