AGB, die andere AGB ausschließen

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

AGB, die andere AGB ausschließen

Beitrag von FHoll » 16.03.2018, 13:24

AGB sollen ja eigentlich die Rahmenparameter für ein Geschäft definieren, also all die Kleinigkeiten, die nicht extra in den Vertrag geschrieben werden bzw. für den Fall, dass gar kein schriftlicher Vertrag existiert.

Da sollte man meinen, sofern einem die Regelungen im HGB ausreichen, bräuchte man keine AGB. Mit Privatkunden wirds so sein, aber Betriebe haben ja selber wieder AGB, die sie auch ihren Verkäufern aufdrängen wollen. Zum Teil gibts dann auch Formulierungen, dass nur die eigenen AGB gültig sind und sonst nichts akzeptiert wird.

Wie verhält es sich mit widersprüchlichen AGB? Kann, überspitzt gesagt, überhaupt ein Geschäft abgeschlossen werden? In der Praxis kommen solche Geschäfte jedenfalls vor. ["Wir bestellen X zu unseren AGB" - "Wir bestätigen Ihre Bestellung von X zu unseren AGB", Lieferung, Zahlung, kein Problem] Da die Bestellbestätigung streng genommen nicht 1:1 dem Bestellten entspricht, würde ich als Laie sagen, dass da kein Geschäft zustande kam. Also erst bei Lieferannahme? Bei Zahlung? ...
Hat es da Relevanz, wenn in den AGBs einer Partei steht, alle anderen AGB seien ausgeschlossen, oder verdreht bei sowas ein ganzer Gerichtssaal die Augen? Oder dürfte man sogar noch steigern, indem man seine eigenen AGB explizit von jeglichem Ausschluss durch Fremd-AGB ausschließt?

Ich habe auch schon AGB gesehen, welche die Regelungen des HGB widerholen - hat sowas im Streitfall Relevanz?
Wenn mir das HGB ausreichen würde, und ich bloß nicht von 20 Seiten AGB des Kunden erschlagen werden will, was müsste ich zu meinen AGB erklären, um das zu "kontern"?



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: AGB, die andere AGB ausschließen

Beitrag von Hank » 06.04.2018, 04:24

das HGB gilt nur zwischen Geschäftsleuten, eh klar auch, dass man sich die AGB vorher durchliest, sich über den möglichen Vertragspartner informiert, hart, aber fair verhandelt und dann erst bestellt.

Und dann muss man schauen, ob der Vertrag erfüllt wurde, wenn nicht, dann Besserung, Preisnachlass oder Rücktritt.

Wenn's verwirrend oder gar heimtückisch war, gibt's Irrtumsanfechtung, Sittenwidrigkei, laesio enormis...

die Einstellung "wie riskant bzw. was kostet mich ein Rechtsverstoß?" ist leider verbreitet

man sollte daher in erster Linie auf gute, gedeihliche, zukunftsfähige Geschäftsbeziehungen wert legen

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: AGB, die andere AGB ausschließen

Beitrag von FHoll » 06.04.2018, 13:21

Hank, ich bin völlig Ihrer Meinung. So auch mein Vater, der in den letzten 25 Jahren ein Unternehmen aufgebaut hat und dabei immer Wert auf Handschlagqualität setzte - also keine schriftlichen Verträge oder AGBs verfasste. Seltsamerweise wurde ich im Grundkurs Recht für Unternehmer praktisch ausgelacht dafür. Immerhin gibt es auch Eheverträge, obwohl man doch davon ausgehen sollte, dass insbesondere Ehepartner eine zukunftsfähige Beziehung im Sinn haben ;)

Trotzdem will man vorbeugend Probleme vermeiden: AGBs schlagen das HGB (sofern nicht sittenwidrig... etc.) - Hat mein Geschäftspartner AGB, so sind diese auch gültig (sofern ich zustimme). Meistens sind diese zu Gunsten desjenigen, der sie geschrieben hat. Einer unserer Kunden schreibt etwa in seinen AGB (bzw. AEBs), wenn nicht anderweitig vereinbart, darf er in den ersten 14 Tagen nach Rechnungserhalt 3% Skonto abziehen. Auf meiner Rechnung würde schon "zahlbar netto" stehen, aber die ist ja nicht mehr Teil der Vereinbarung. Ich müsste also bereits im Angebot den Skonto explizit ausschließen, was im Gegensatz zur üblichen Verfahrensweise steht. Normalerweise gibts ja keinen Skonto, wenn nicht darüber gesprochen wurde (Branchenusus ausgenommen), und so würde ich es auch gerne halten.
So, nun schreibe ich in meine AGBs, "Wenn nicht anders vereinbart zahlbar ohne Abzüge". Bringt jetzt aber nicht wirklich was, denn nun gibt es zwei gleichwertige, sich widersprechende Formulierungen in meinen AGB und des Kunden AEB, also wer hätte Recht?
Hinzu kommt eben die Hauptfrage: Gleich zu Beginn stellen die AEB des Kunden klar "Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an [...]" Ist es nun noch relevant, was in meinen AGB steht, oder eben nicht?

Mit den Geschäftsbeziehungen hat das auch gar nichts zu tun - mit den derzeitigen Entscheidungsträgern gibts ein prima Verhältnis, diese AEB kommt eben von der Zentrale. Bei großen Betrieben weiß man ja nie, ob es nicht zu einem plötzlichen Personalwechsel kommt und der Neue plötzlich nichts mehr von Nebenabsprachen wissen will, die Jahre lang gut funktionierten.

Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: AGB, die andere AGB ausschließen

Beitrag von Hank » 08.04.2018, 02:45

Ich tät sagen, schöne Grüße vom beinharten globalisierten Wettbewerb!

Die großen Konzerne diktieren die Bedingungen, außer man hat ein unwiderstehlich tolles Produkt anzubieten.

Aber König ist der Kunde, der's ganzjährig billig haben möchte. Also liefert z.B. der Biobauer auch im Winter frischen Blattspinat, hält sich nicht an die naturrechtlichen Auflagen, rollt seine Gewächszelte auch im Winter nicht ein und dann schreitet der Landesumweltanwalt ein. Heimisches Gemüse oder doch besser aus Übersee? Jaja, unser sinnentfremdetes System...

Was tun? Überflüssige Marktmächte kartellrechtlich bekämpfen. Darf man.

FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: AGB, die andere AGB ausschließen

Beitrag von FHoll » 08.04.2018, 20:20

Na, da würde ich sagen: Das hat aber absolut nichts mit der Frage zu tun :roll:

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: tomstricki und 56 Gäste