derbetrogene0815 hat geschrieben: ↑21.03.2018, 04:09
Waffenschein und Waffenpass z.b und wenn Sie das mal mit der Routine gecheckt haben, geht das recht flott einen Warnschuss abzufeuern[...]
Mit dem klitzekleinen Problem, dass der Gebrauch einer Schusswaffe, selbst als Warnschuss, nicht erlaubt ist, wenn es die Situation nicht erfordert. Das ist weder bei betrunkenen, noch bekifften, noch pöbelnden Nachbarn der Fall. Davon abgesehen geht es hier ja um ein allgemeines Wohnklima auch für Kinder, die ja ganz sicher kein Trauma davontragen, wenn Mama die Schusswaffe schwingt oder Plastiklöffel zu einem Dolch schmilzt...
Da übrigens keine Namen genannt wurden oder auf sonstige Weise eindeutig auf eine Person verwiesen, ist auch quatsch, dass es hier um Verleumdung gehen könnte. Wie auch? Soll sich jemand melden und sagen "Ich bin der kiffende Alkoholiker, von dem Charlotte schrieb, und ich verbitte mir, als kiffender Alkoholiker bezeichnet zu werden!"?
Was aber tatsächlich stimmt, ist, dass man 'unliebsame' Nachbarn nicht so leicht los wird. Einen ruhestörenden Nachbarn kann man natürlich wegen Lärmbelästigung anzeigen und somit mehr oder weniger dazu zwingen, nachts leiser zu sein, aber davon verschwindet der Nachbar nicht.
Im Prinzip haben Sie drei Möglichkeiten:
1.) Wegen allem immer wieder die Polizei zu rufen und Anzeige zu erstatten. (Lärm, kiffen,...) - Damit können Sie möglicherweise erreichen, dass diese Nachbarn zumindest Nachts keinen Lärm mehr machen und zumindest draußen nicht mehr kiffen, aber es bleiben eben die gleichen Nachbarn, die jetzt noch einen guten Grund haben, Sie noch mehr anzupöbeln.
2.) Rausekeln. Immer im legalen Rahmen bleiben, aber Sie können zB. ganz bewusst auf deren Straßenseite parken. Wenn die Nachbarn handgreiflich werden oder Ihr Fahrzeug beschädigen, haben Sie damit mehr rechtliche Möglichkeiten. Leider ist so ein psychologisches Spiel recht Zeit- und Nervenaufreibend, und klappt nur mit "dummen" Nachbarn, die sich provozieren lassen. (Beim Vorposter würde es womöglich klappen - sobald der einen Warnschuss abgibt hätte ers verschissen.) Wenn Sie Pech haben, wird es Ihnen mit gleicher Münze heimgezahlt, und statt einfach unangenehmen Nachbarn haben Sie plötzlich Feinde, die alles daran setzen, Sie rauszuekeln.
3.) Der Weg über den Vermieter. Sie sagen ja, Sie haben bereits mit den Vermietern gesprochen - aber bedenken Sie, dass dieser vielleicht nicht viel Handlungsspielraum hat - wenn es sich um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt bekommt er den Mieter nur schwer wieder los, Alkoholkonsum, 'leichter' Drogenkonsum etc. reicht da wohl eher nicht. Und solange die Miete bezahlt wird sieht er womöglich auch keinen Grund dafür.
Entsprechend wäre zunächst in Erfahrung zu bringen, was im Vertrag steht und ob der Vermieter kündigen kann. Vielleicht ist der Vertrag auch befristet auf 3 Jahre, und Sie müssten den Vermieter nur überreden, nicht zu verlängern? Wenn Sie, wie Sie sagen, nicht die einzige Familie sind, die sich durch die Nachbarn gestört fühlt, könnten Sie sich ja eventuell mit anderen Familien zusammentun und dem Vermieter anbieten, wenn er den Bewohnern kündigt, einen möglichen Leerstand zu überbrücken, bis neue Mieter gefunden sind. Sobald dem Vermieter kein finanzieller Nachteil droht wird er gleich viel offener für Vorschläge sein.