Urteilszustellung
Verfasst: 13.03.2018, 15:34
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Name ist Thomas und ich hätte einige Fragen und hoffe, hier vorerst die Antworten zu finden.
Konkret geht es um Folgendes:
Meine Lebensgefährtin hatte im vergangenen Jahr eine Verhandlung gegen Ihren Ex-Freund, der nicht nur Ihr Eigentum beschädigt oder zerstört sondern auch körperliche Gewalt angewendet hat. Der werte Herr wurde bei der Verhandlung im Bezirksgericht verurteilt, jedoch hat er bzw. sein Anwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt, obwohl damals bereits die anwesende Richterin ihm ordentlich die Meinung geigte und meinte, er würde es damit verschlimmern.
Am Montag war die Berufungsverhandlung und obwohl meine Lebensgefährtin "eingeladen" war, nahm sie aus persönlichen Gründen nicht an der Verhandlung teil (war für Sie nicht verpflichtend).
Zu meinen Fragen:
1. Mit welchem Zeitraum können wir mit der Urteilszustellung rechnen?
2. Besteht die Möglichkeit vor der Zustellung mit der Post das Urteil zu erfahren (via Rechtsanwalt)?
3. Könnte es sein, dass das Urteil vom Bezirksgericht gemindert oder gar aufgehoben worden ist?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Danke Thomas
Mein Name ist Thomas und ich hätte einige Fragen und hoffe, hier vorerst die Antworten zu finden.
Konkret geht es um Folgendes:
Meine Lebensgefährtin hatte im vergangenen Jahr eine Verhandlung gegen Ihren Ex-Freund, der nicht nur Ihr Eigentum beschädigt oder zerstört sondern auch körperliche Gewalt angewendet hat. Der werte Herr wurde bei der Verhandlung im Bezirksgericht verurteilt, jedoch hat er bzw. sein Anwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt, obwohl damals bereits die anwesende Richterin ihm ordentlich die Meinung geigte und meinte, er würde es damit verschlimmern.
Am Montag war die Berufungsverhandlung und obwohl meine Lebensgefährtin "eingeladen" war, nahm sie aus persönlichen Gründen nicht an der Verhandlung teil (war für Sie nicht verpflichtend).
Zu meinen Fragen:
1. Mit welchem Zeitraum können wir mit der Urteilszustellung rechnen?
2. Besteht die Möglichkeit vor der Zustellung mit der Post das Urteil zu erfahren (via Rechtsanwalt)?
3. Könnte es sein, dass das Urteil vom Bezirksgericht gemindert oder gar aufgehoben worden ist?
Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Danke Thomas