obligatorisches Wohnungsgebrauchsrecht löschen
Verfasst: 11.03.2018, 22:20
Hallo meine Damen und Herrn!
Und zwar hab ich eine Frage zum Wohnrecht. Oder besser gesagt ob ich sowas auch wieder loswerden kann.
Ich hab 2010 von meinen Eltern ein Grundstück mit Gebäuden darauf geschenkt bekommen. Notariatsakt. Im Nebengebäude haben sich die Geschenkgeber (meine Eltern) ein Nutzungsrecht im Sinne des Wohnungsgebrauchsrechts vorbehalten. Für sich und ihre weiteren Kinder, also meine Geschwister.
Das Nebengebäude steht mitten im Hof (Wohnhaus eigentlich, mit Keller) und wird als Ferienhaus benutzt quasi, steht also 95% des Jahres leer. Kosten trage ich.
Dieses Wohnrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch eingetragen sind sonst nur Veräußerungs - und Belastungsverbot.
Mittlerweile habe ich geheiratet, wohne mit meiner Frau hier und wir arbeiten an der Familienplanung.
Nun ist mir dieses Nebengebäude mit Wohnrecht ein Dorn im Auge da es mitten im Hof steht, und ich nix damit anfangen kann. Ich würds am Liebsten aus dem Boden nehmen und woanders hinsetzen wo es mich nicht stört und im Weg ist wenn da jemand zu Besuch kommt.
Gibts hier eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu kündigen im Einvernehmen mit den Geschenkgebern? Oder eine andere Möglichkeit? Mit Geschwistern einigen-> sinnlos.
Vertragsparteien im Notariatsakt sind Ich, meine Eltern und der Notar, falls es wichtig ist.
Wäre über jeden, auch noch so absurden, Tipp dankbar!
lg
Und zwar hab ich eine Frage zum Wohnrecht. Oder besser gesagt ob ich sowas auch wieder loswerden kann.
Ich hab 2010 von meinen Eltern ein Grundstück mit Gebäuden darauf geschenkt bekommen. Notariatsakt. Im Nebengebäude haben sich die Geschenkgeber (meine Eltern) ein Nutzungsrecht im Sinne des Wohnungsgebrauchsrechts vorbehalten. Für sich und ihre weiteren Kinder, also meine Geschwister.
Das Nebengebäude steht mitten im Hof (Wohnhaus eigentlich, mit Keller) und wird als Ferienhaus benutzt quasi, steht also 95% des Jahres leer. Kosten trage ich.
Dieses Wohnrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen. Im Grundbuch eingetragen sind sonst nur Veräußerungs - und Belastungsverbot.
Mittlerweile habe ich geheiratet, wohne mit meiner Frau hier und wir arbeiten an der Familienplanung.
Nun ist mir dieses Nebengebäude mit Wohnrecht ein Dorn im Auge da es mitten im Hof steht, und ich nix damit anfangen kann. Ich würds am Liebsten aus dem Boden nehmen und woanders hinsetzen wo es mich nicht stört und im Weg ist wenn da jemand zu Besuch kommt.
Gibts hier eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu kündigen im Einvernehmen mit den Geschenkgebern? Oder eine andere Möglichkeit? Mit Geschwistern einigen-> sinnlos.
Vertragsparteien im Notariatsakt sind Ich, meine Eltern und der Notar, falls es wichtig ist.
Wäre über jeden, auch noch so absurden, Tipp dankbar!
lg