Hey Leute,
wer schweigt stimmt zu, scheint ja in Österreich grundsätzlich nicht zu gelten.
Der §863 ABGB lässt jetzt aber, vor allem im Sinne der Privatautonomie doch die Möglichkeit offen in einem Vertrag das stillschweigen als Willenserklärung (Zustimmung) auszumachen.
Ich würde gerne wissen ob ich mit dieser Annahme richtig liege, und falls ja wärs noch toll, wenn mir jemand sagen könnte wo ich dazugehörige Entscheidungen finde? (bin kein Jurist)
Wer schweigt, stimmt zu?
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Re: Wer schweigt, stimmt zu?
Wieso? Beispiel Verwaltungsstrafrecht, wer dort schweigt (kein Einspruch), der stimmt zu.Frenkthetank hat geschrieben: ↑09.03.2018, 14:30wer schweigt stimmt zu, scheint ja in Österreich grundsätzlich nicht zu gelten.
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Re: Wer schweigt, stimmt zu?
Soweit ich weiß gilt auch, wer schweigt und keinen Einspruch erhebt, stimmt zu. Bin mir dabei aba nicht zu 100% sicher.
Das durch Stillschweigen ein Vertrag zustande kommen kann, das stimmt.
Das durch Stillschweigen ein Vertrag zustande kommen kann, das stimmt.
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