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Polizeiwillkür?
Verfasst: 23.06.2006, 06:55
von JUSLINE
Ein bekannter von mir hat bei der Polizei wegen einer gefährilchen Drohung (mehrere Personen drangen in sein Huas ein), die Polizei gerufen. Als die dann kamen sollte er einen Alkotest machen, weil er angeblich vor einer halben Stunde mit dem Auto nach hause gefahren sei. Diesen verweigerte er, da er keinen Grund sah. Jetzt ist er den Schein los.
Bei den Leuten, die ihn bedroht haben, wurde nicht mal eine Einvernahme gemacht.
RE: Polizeiwillkür?
Verfasst: 02.07.2006, 09:24
von MEMIL
Leider, hier hat die Polizei Recht. Die Sauferei am Steuer und die Schlägerei zu Hause sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Beide Sachverhalte sind strafrechtlich belangbar und die Polizei ist befügt ohne Privatantrag und sogar gegen die Wille der Beteiligten einzuschreiten, sei bei der Schlägerei, sei bei dem Verdacht auf Alkohol am Steuer. Bei Alkohol am Steuer ist Praxis bis 6 Stunden nach einer kleineren Übertretung noch eine Kontrolle zu verlangen, egal ob du dann dich im Kino oder im Bett befindest. Es kann dabei passieren, dass du kontrolliert wirst, weg geschickt wirst und später kommt die Polizei zu dir (ohne Notwendigkeit zu begründen) und ein Test von dir verlangt. Selbstverständlich unterlassen sie die Begründung nur bei Mordfälle, und üblicherweise verlangen sie sehr selten Teste ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verkehrdelikt, aber befügt zu verlangen ist die Polizei jedenfalls. Bei Personenschäden können auch nach mehr als 6 Stunden Kontrolle verlangt werden. Leiche können sogar 12 und mehr Stunden später auf Alkohol getestet werden. Dein Bekannter kann froh sein, dass er nicht tot war, sonst würde er ganz legal aus dem Kühlschrank heraus belästigt werden, und er würde sich schwer dagegen wehren können.
Der paar Schuh mit dem Führerschein scheint arg. Das kann er vergessen. Wenn man nichts zu verbergen hat, muss man dem Alkotest zustimmen. Aus Jux und Tollerei verlangt die Polizei kaum ein Test. Die Polizei kann jeden Mensch einer Kontrolle unterziehen und auf Alkohol, in Rahmen einer Erhebung, testen, bevor man darüber informiert wird, warum ein Test verlangt wird. Es genügt die Begründung, dass es sich um eine polizeiliche Erhebung handelt und dass in der Folge (angemessene Frist) eine schrifliche Darstellung bzw. Anklage oder Einstellung eines Verfahrens zugestellt wird. Sich verweigern kann auch jeder, aber der Schuss geht meistens nach Hinten. Außer man begründen kann, warum man nicht zur Wahrheitsfindung (Test) beitragen wollte bzw. konnte.
MFG,
MEMIL